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Si ekel.
Ich komme nochmals auf die Unterfertigung von K. 20, 22
durch SB. zurück. 1 Dieser SB. hat damals, wie seine sonstige
Betheiligung an der Arbeit zeigt, in der Kanzlei eine untergeordnete
Stellung bekleidet und hat namentlich seinem altern
Genossen Simon nachgestanden. Wenn er trotzdem berufen
gewesen ist, den abwesenden Kanzler zu vertreten, so wird er
dazu wohl einer besonderen Vollmacht bedurft haben. An eine
solche denke ich dann auch bei K. 28 und 29 vom Mai und
Juni 916, indem in diesen Diplomen das Recognitionszeichen
von einer mir sonst nicht begegneten Hand beigefiigt worden
ist. Im übrigen ist es denkbar, dass wenn der Kanzler Salomon
als abwesend keine Art von Controle hat ausüben können, der
König in eigener Person sich in der damals noch üblichen
Weise an der Vollziehung der Präcepte betheiligt hat. Zur
Ergänzung dessen, was Ficker 2 über die Eigenhändigkeit des
betreffenden Striches in den Urkunden Konrads bemerkt hat,
trage ich hier nach, was wir schliesslich gefunden haben:
1 In K. 20 ist die Zeile der königlichen Unterschrift und wahrscheinlich
auch die der Kanzlerunterschrift früher geschrieben als der Context; von
der letzteren getrennt ist das Recognitionszeichen. Das alles kann aber
nicht mit der damaligen Abwesenheit des Kanzlers Zusammenhängen,
denn in dem unter gleichen Umständen ausgefertigten K. 22 ist, soweit
sich erkennen lässt, alles in der gewöhnlichen Reihenfolge geschrieben
und ist auch das Recognitionszeichen an die betreffenden Worte angehängt.
So folgere ich aus der Beschaffenheit von K. 20 nur, dass auch
damals die Schreiber zuweilen Pergament mit Unterschriften in Bereitschaft
gehalten haben und dass die Unterschriften für sich allein, d. h.
ohne das signum und ohne das Siegel noch nicht als Vollziehung galten. —
Dass im Originaldiplome K. 20 vor zwei Namen die Sigle N. vorkommt,
veranlasst mich eine, diesbezügliche Bemerkung von Stumpf-Brentano
in Wirzb. Immunitäten 2, 48 Anm. zurückzuweisen, um so
mehr, da dieselbe auch Ficker Beitr. 1, 268 irre geführt hat. Ich habe
diese Sigle nie für etwas anderes gehalten oder erklärt als für nomine:
sie ist in Formeln durchaus synonym dem Pronomen ille und will besagen,
dass hier der betreffende Eigenname einzusetzen ist, vertritt somit
da denselben. Wenn ein Schreiber dies N. aus einer Formel in ein
Diplom in der Weise herübernimmt, dass er sie vor dem Namen bestehen
lässt, so ist das also zum Ueberfluss; aber das Versehen lag um
so näher, da auch in den Urkunden Personen sehr häufig mit nomine A,
nuncupatus A und dergleichen in allen Buchstaben ausgeschrieben eingeführt
wurden.
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