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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Si  ekel.

Ich  komme  nochmals  auf  die  Unterfertigung  von  K.  20,  22
durch  SB.  zurück. 1  Dieser  SB.  hat  damals,  wie  seine  sonstige
Betheiligung  an  der  Arbeit  zeigt,  in  der  Kanzlei  eine  untergeordnete ­
  Stellung  bekleidet  und  hat  namentlich  seinem  altern
Genossen  Simon  nachgestanden.  Wenn  er  trotzdem  berufen
gewesen  ist,  den  abwesenden  Kanzler  zu  vertreten,  so  wird  er
dazu  wohl  einer  besonderen  Vollmacht  bedurft  haben.  An  eine
solche  denke  ich  dann  auch  bei  K.  28  und  29  vom  Mai  und
Juni  916,  indem  in  diesen  Diplomen  das  Recognitionszeichen
von  einer  mir  sonst  nicht  begegneten  Hand  beigefiigt  worden
ist.  Im  übrigen  ist  es  denkbar,  dass  wenn  der  Kanzler  Salomon
als  abwesend  keine  Art  von  Controle  hat  ausüben  können,  der
König  in  eigener  Person  sich  in  der  damals  noch  üblichen
Weise  an  der  Vollziehung  der  Präcepte  betheiligt  hat.  Zur
Ergänzung  dessen,  was  Ficker 2  über  die  Eigenhändigkeit  des
betreffenden  Striches  in  den  Urkunden  Konrads  bemerkt  hat,
trage  ich  hier  nach,  was  wir  schliesslich  gefunden  haben:

1  In  K.  20  ist  die  Zeile  der  königlichen  Unterschrift  und  wahrscheinlich
auch  die  der  Kanzlerunterschrift  früher  geschrieben  als  der  Context;  von
der  letzteren  getrennt  ist  das  Recognitionszeichen.  Das  alles  kann  aber
nicht  mit  der  damaligen  Abwesenheit  des  Kanzlers  Zusammenhängen,
denn  in  dem  unter  gleichen  Umständen  ausgefertigten  K.  22  ist,  soweit
sich  erkennen  lässt,  alles  in  der  gewöhnlichen  Reihenfolge  geschrieben
und  ist  auch  das  Recognitionszeichen  an  die  betreffenden  Worte  angehängt. ­
  So  folgere  ich  aus  der  Beschaffenheit  von  K.  20  nur,  dass  auch
damals  die  Schreiber  zuweilen  Pergament  mit  Unterschriften  in  Bereitschaft ­
  gehalten  haben  und  dass  die  Unterschriften  für  sich  allein,  d.  h.
ohne  das  signum  und  ohne  das  Siegel  noch  nicht  als  Vollziehung  galten.  —
Dass  im  Originaldiplome  K.  20  vor  zwei  Namen  die  Sigle  N.  vorkommt, ­
  veranlasst  mich  eine,  diesbezügliche  Bemerkung  von  Stumpf-Brentano
  in  Wirzb.  Immunitäten  2,  48  Anm.  zurückzuweisen,  um  so
mehr,  da  dieselbe  auch  Ficker  Beitr.  1,  268  irre  geführt  hat.  Ich  habe
diese  Sigle  nie  für  etwas  anderes  gehalten  oder  erklärt  als  für  nomine:
sie  ist  in  Formeln  durchaus  synonym  dem  Pronomen  ille  und  will  besagen, ­
  dass  hier  der  betreffende  Eigenname  einzusetzen  ist,  vertritt  somit
da  denselben.  Wenn  ein  Schreiber  dies  N.  aus  einer  Formel  in  ein
Diplom  in  der  Weise  herübernimmt,  dass  er  sie  vor  dem  Namen  bestehen ­
  lässt,  so  ist  das  also  zum  Ueberfluss;  aber  das  Versehen  lag  um
so  näher,  da  auch  in  den  Urkunden  Personen  sehr  häufig  mit  nomine  A,
nuncupatus  A  und  dergleichen  in  allen  Buchstaben  ausgeschrieben  eingeführt ­
  wurden.
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