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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Beiträge  zur  Diplomatik  VII.

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den  als  Recognoscenten  genannten  Kanzler  als  in  jedem  Einzelfalle ­
  am  Hofe  weilend  zu  denken  oder  nicht?
Schon  vor  Jahren  hatte  ich  bei  der  Bearbeitung  der  Diplome ­
  Ludwig  des  Deutschen  eine  ähnliche  Frage  aufgeworfen,
nämlich  ob  wir  den  Erzkapellan  Grimold  als  bei  der  Ausfertigung ­
  der  an  seiner  Statt  unterfertigten  Präcepte  gegenwärtig
zu  betrachten  haben  oder  nicht  und  ob  wir  für  diesen  Erzkapellan ­
  etwa  aus  den  zahlreichen  Urkunden  seines  Klosters
ein  Itinerar  anzufertigen  in  der  Lage  sind.  1  Für  die  Zeit  Grimolds
  und  insbesondere  für  die  Jahre,  in  denen  vacante  cancellaria
  stets  N.  advicem  A.  unterfertigt  wurde,  behalten  diese
Untersuchungen  auch  gewissen  Werth.  Der  Nachweis  des
Alibi  für  den  Erzkapellan  bestätigt  nämlich,  dass  die  Berufung ­
  des  Recognoscenten  auf  seinen  Vorgesetzten  unabhängig
von  dessen  Wissen  und  Genehmigung  im  Einzelfalle  war  und
in  allgemeinen  Vorstellungen  und  Bräuchen,  wie  wir  sie  früher
kennen  gelernt  haben,  seine  Begründung  findet.  Doch  auch
ohne  solchen  speciellen  Nachweis  wird  man  behaupten  dürfen,
dass,  wenn  je  und  insbesondere  cancellario  nullo  eine  active
Betheiligung  des  Erzkapellans  an  dem  Geschäft  der  Beurkundung ­
  stattgefunden  hat,  dieselbe  sicher  bald  ganz  aufgehört
haben  wird.  2  Und  so  bin  ich  jetzt  zu  der  Ansicht  gelangt,
dass,  um  Einblick  in  die  Bedeutung  der  Recognition  und  in
die  allmähliche  Abschwächung  derselben  zu  gewinnen,  es  mehr
auf  den  jeweiligen  Aufenthalt  des  Kanzlers  als  auf  den  des
Erzkapellans  ankommt;  denn  der  Kanzler,  das  kann  als  Regel
betrachtet  werden,  sollte  in  der  Umgebung  des  Königs  weilen
und  das  Geschäft  in  Person  besorgen. 3
Aus  Wartmann  U.  B.  n°  775  erfahren  wir  nun,  dass
Salomon  am  23.  Mai  914  zu  Elgg  im  Kanton  Zürich  in  Person
einen  Tausch  vollzogen  hat:  folglich  kann  er  nicht  am  24.  und
25.  Mai  zu  Forchheim  gewesen  sein  und  kann  nicht  factisch

1  Beiträge  zur  Diplomatik  2,  120.  —  Nach  Erscheinen  des  Wartmannsehen ­
  Urkundenbuchs  hat  Meyer  von  Knonau  (ßatpert  37  Note  95)  alle
bezüglichen  Daten  zusammengestellt.  Danach  fällt  der  längste  und  am
besten  bezeugte  Aufenthalt  Grimolds  in  St.  Gallen  genau  in  den  Anfang
der  Zeit,  da  advicem  Witgarii  caneellarii  recognoscirt  worden  ist.
2  Vgl.  was  ich  in  Beitr.  zur  Dipl.  2,  154  über  Liutbert  bemerke.
3  Waitz  Verf.  Gesch.  6,  282.
            
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