Beiträge zur Diplomatik VIT.
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Im ersten Jahre Konrads sind nun wie unter Ludwig IV.
nur die zwei Arten der Recognition nachzuweisen: N. (Udalfrid)
adv. A. und C. (Salomon) adv. A. Dass die dritte damals
ausser Brauch kam und auch später nur noch vorübergehend
auftauchte, wird nicht Zufall gewesen sein. Im Hinblick auf
die völlige Ausschliessung der Notare von der Recognition seit
953 muss man geradezu erwarten, dass schon früher die Tendenz
dahin gegangen ist, Einfluss und Verantwortung, Ehre und
Nutzen und was sonst noch mit der Recognition verbunden
gewesen sein mag, möglichst den Kanzlern vorzubehalten. Und
wie überhaupt die Erhöhung des Kanzleramtes in umgekehrtem
Verhältniss zu der Betheiligung an der Arbeit stand, so mochte,
seitdem die Kanzler als iussi nach und nach so ziemlich alle
Obliegenheiten des Recognoscenten auf die Schultern der Untergebenen
abgewälzt hatten, das Verhältniss der Delegation, das
sich in N. adv. C. ausspricht, nicht mehr der Erwähnung werth
erscheinen. Aber zum vollen Ausschluss der Notare kam es
bis 953 noch nicht. Noch mögen die alten Vorstellungen und
das Postulat, dass der iussus auch Recognoscent sei oder mindestens
als solcher genannt werde, zu mächtig gewesen sein, als
dass der Name des Notars, auch falls dieser in Abwesenheit
des Kanzlers den Befehl erhalten, hätte verschwiegen bleiben
dürfen. Ja auf die Nennung des jeweiligen Recognoscenten
wurde gerade unter Konrad und zum Theil auch unter seinen
Nachfolgern noch besonderer Werth gelegt. Dafür zeugt ein
weiterer Brauch, den ich zuerst bei Salomon A. oder bei Simon,
dann aber auch noch bei vielen der nachfolgenden Subscribenten
constatirte. So oft nämlich Simon unterfertigte oder
wenigstens zur Subscription eines seiner Genossen das Recognitionszeichen
hinzufügte, wiederholte er in typischen und
daher noch entzifferbaren Noten den zuvor in Buchstaben ausgeschriebenen
Namen des Recognoscenten, eine Wiederholung,
die noch dadurch an Bedeutung gewinnt, dass sie, wie ich
zuvor bemerkte, wohl mit der Besiegelung zusammenfiel.
Unter diesen Umständen verdient auch bei Konrads ersten
Diplomen der Wechsel zwischen N. (damals Odalfridus) adv. A.
und zwischen C. (damals Salomon) adv. A. noch Beachtung.
Es fragt sich, ob wir wenigstens in einzelnen Fällen eine Abwesenheit
des Kanzlers vom Hofe als Grund dafür nachweisen