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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Beiträge  zur  Diplomatik  VIT.

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Im  ersten  Jahre  Konrads  sind  nun  wie  unter  Ludwig  IV.
nur  die  zwei  Arten  der  Recognition  nachzuweisen:  N.  (Udalfrid)
  adv.  A.  und  C.  (Salomon)  adv.  A.  Dass  die  dritte  damals
ausser  Brauch  kam  und  auch  später  nur  noch  vorübergehend
auftauchte,  wird  nicht  Zufall  gewesen  sein.  Im  Hinblick  auf
die  völlige  Ausschliessung  der  Notare  von  der  Recognition  seit
953  muss  man  geradezu  erwarten,  dass  schon  früher  die  Tendenz ­
  dahin  gegangen  ist,  Einfluss  und  Verantwortung,  Ehre  und
Nutzen  und  was  sonst  noch  mit  der  Recognition  verbunden
gewesen  sein  mag,  möglichst  den  Kanzlern  vorzubehalten.  Und
wie  überhaupt  die  Erhöhung  des  Kanzleramtes  in  umgekehrtem
Verhältniss  zu  der  Betheiligung  an  der  Arbeit  stand,  so  mochte,
seitdem  die  Kanzler  als  iussi  nach  und  nach  so  ziemlich  alle
Obliegenheiten  des  Recognoscenten  auf  die  Schultern  der  Untergebenen ­
  abgewälzt  hatten,  das  Verhältniss  der  Delegation,  das
sich  in  N.  adv.  C.  ausspricht,  nicht  mehr  der  Erwähnung  werth
erscheinen.  Aber  zum  vollen  Ausschluss  der  Notare  kam  es
bis  953  noch  nicht.  Noch  mögen  die  alten  Vorstellungen  und
das  Postulat,  dass  der  iussus  auch  Recognoscent  sei  oder  mindestens ­
  als  solcher  genannt  werde,  zu  mächtig  gewesen  sein,  als
dass  der  Name  des  Notars,  auch  falls  dieser  in  Abwesenheit
des  Kanzlers  den  Befehl  erhalten,  hätte  verschwiegen  bleiben
dürfen.  Ja  auf  die  Nennung  des  jeweiligen  Recognoscenten
wurde  gerade  unter  Konrad  und  zum  Theil  auch  unter  seinen
Nachfolgern  noch  besonderer  Werth  gelegt.  Dafür  zeugt  ein
weiterer  Brauch,  den  ich  zuerst  bei  Salomon  A.  oder  bei  Simon,
dann  aber  auch  noch  bei  vielen  der  nachfolgenden  Subscribenten
  constatirte.  So  oft  nämlich  Simon  unterfertigte  oder
wenigstens  zur  Subscription  eines  seiner  Genossen  das  Recognitionszeichen
  hinzufügte,  wiederholte  er  in  typischen  und
daher  noch  entzifferbaren  Noten  den  zuvor  in  Buchstaben  ausgeschriebenen ­
  Namen  des  Recognoscenten,  eine  Wiederholung,
die  noch  dadurch  an  Bedeutung  gewinnt,  dass  sie,  wie  ich
zuvor  bemerkte,  wohl  mit  der  Besiegelung  zusammenfiel.
Unter  diesen  Umständen  verdient  auch  bei  Konrads  ersten
Diplomen  der  Wechsel  zwischen  N.  (damals  Odalfridus)  adv.  A.
und  zwischen  C.  (damals  Salomon)  adv.  A.  noch  Beachtung.
Es  fragt  sich,  ob  wir  wenigstens  in  einzelnen  Fällen  eine  Abwesenheit ­
  des  Kanzlers  vom  Hofe  als  Grund  dafür  nachweisen
            
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