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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Beiträge  zur  Diplomatik  VII.

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praecipimus,  iubemus.  Aber  entschieden  stärker  betonen  die
älteren  Dictate,  entsprechend  der  Gestaltung  des  Schlussprotokolls, ­
  den  persönlichen  und  unmittelbaren  Befehl  des  Königs,
der  insbesondere  auch  durch  die  directe  Anrede  des  Königs
an  seine  Getreuen  anschaulich  gemacht  wird.  Es  heisst  z.  B.
in  DD.  Mer.  n°  69  vom  Jahre  699:  quod  nos  .  .  .  concessisse
vel  pristetisse  seo  confirmasse  cognuscite;  adeo  per  presente
preceptum  ex  hoc  decernimus  ordenandum  quod  in  perpetuo
volemus  mansurum  .  .  .  et  ut  liaec  preceptio  firmior  sit,  manus
nostri  subscripcionibus  supter  eam  decrevimus  roborare.  Und
so  mannigfaltige  Dictamina  auch  damals  angewandt  werden
mögen,  so  haben  sie  doch  alle  gemein,  dass  der  König  unmittelbar ­
  befiehlt  und  das  geschriebene  Präcept  selbst  vollziehen ­
  zu  wollen  erklärt.  Natürlich  versieht  die  Kanzlei  auch
damals  das  ihr  obliegende  Geschäft  des  Concipirens  und  Mundirens
  und  besorgt  schliesslich  die  zur  Vollziehung  gehörige
Besieglung.  Aber  sie  bleibt  so  sehr  im  Hintergründe,  dass  der
ihr  geltende  Befehl  zu  urkunden  und  zu  vollziehen  nicht  im
Context  zum  Ausdruck  kommt,  sondern  nur  in  der  einen
Formel  des  Eschatokolls  oder  in  den  etwa  beigefügten  tironischen
  Noten  erwähnt  wird.  1
Ehe  ich  an  den  Formeln  und  Diplomen  der  Karolingerperiode ­
  die  allmähliche  Umbildung  der  betreffenden  Sätze  verfolge, ­
  glaube  ich  auf  die  allgemeine  Entwicklung  der  Verhältnisse ­
  verweisen  zu  müssen.  Ganz  unabhängig  davon,  dass  der
Kanzlei  seit  Pippin  eine  andere  Stellung  bereitet  worden  war,
war  das  Anwachsen  der  Agenden  der  Kanzlei  im  Laufe  der
Jahrhunderte  und  die  gleichen  Schritt  haltende  Vermehrung
des  Personals.  Schon  in  Folge  davon  wurde  der  Geschäftsgang ­
  complicirter  und  erforderte  mehr  Zeit.  Des  weitern  wirkte
später  ein,  dass  man  sich  auch  am  königlichen  Hofe  nach  dem
Vorbilde  der  päpstlichen  Curie  einer  besseren  Behandlung  der

1  Wir  erhalten  auf  diese  Weise  ein  vorzügliches  Kriterium.  Fälschungen
wie  DD.  Mer.  n°  19,  20,  48  u.  s.  w.  verrathen  sich  unter  anderem  durch
die  Worte:  hoc  nostrae  auetoritatis  praeceptum  fieri  decrevimus  .  .  .  illud
anulorum  nostrorum  impressionibus  signari  iussimus.  Ein  Theil  der  Urkunden ­
  für  Le  Mans  enthält  den  Beurkundungsbefehl,  ein  anderer  dagegen ­
  (ibid.  II“  81,  84)  nicht,  was  bei  der  Scheidung  der  Diplome  dieser
Herkunftsgruppe  in  echte  und  unechte  wohl  zu  beachten  ist.
            
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