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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Sickei.

Nehmen  wir  nun  dazu,  dass  der  erste  damals  bestellte  Kanzler
Aspert  der  Salzburger  Erzdiöcese  angehörte,  so  wird  es  sehlwahrscheinlich,
  dass  gerade  Theotmar  grösseren  Einfluss  auf
Einrichtung  und  Leitung  der  Kanzlei  nehmen  konnte.  1  Dem
würde  entsprechen  dass,  obwohl  der  freigeborne  Kanzler  dessen
nicht  bedurfte,  Aspert,  respective  Baldo  als  Recognoscenten
sich  zuerst  dazu  bequemt,  gleich  dem  sonst  recognoscirenden
Notare  advicem  Theotmari  archicapellani  zu  unterfertigen  oder
unterfertigen  zu  lassen.  Und  dadurch  bürgerte  sich  im  ostfränkischen, ­
  später  deutschen  Reiche  die  Nennung  von  je  zwei
Personen  in  der  Recognition  so  ein,  dass  an  ihr,  auch  als  die
Erzkapellane  an  Ansehen  und  an  Einfluss  auf  die  Kanzlei  einbüssten,
  durch  Jahrhunderte  hindurch  festgehalten  und  von
ihr  nur  im  Nothfall,  d.  h.  wenn  das  eine  oder  das  andere  Amt
vacant  war,  abgewichen  wurde.
Mit  der  Zweitheilung  der  Kanzlei,  welche  zu  Beginn  des
zehnten  Jahrhunderts  mit  Rücksicht  auf  Lothringen  vorübergehend ­
  und  in  beschränkter  Weise  nothwendig  befunden,  dann
in  der  zweiten  Hälfte  desselben  dauernd  und  im  vollsten  Masse
durchgeführt  wurde,  kommt  ein  neues  Moment  für  die  Einrichtung
der  Kanzlei  in  Betracht.  Aber  auch  für  die  erweiterte  und  getheilte
Kanzlei  der  Folgezeit  wird  die  Gliederung  der  Kanzlei,  wie  sie
unter  Arnolf  beliebt  worden  ist,  massgebend.  Desgleichen  sind
die  Modalitäten  und  Bräuche  der  Recognition,  wie  sie  sich  der
Beamtenhierarchie  entsprechend  unter  Arnolf  entwickelt  und  eingebürgert ­
  haben,  in  der  Hauptsache  bis  in  die  ersten  Jahre  Otto  I.
festgehalten  worden,  wenn  auch  eine  Neuerung  bereits  unter
Ludwig  IY.  beginnt,  um  sich  unter  Otto  in  der  Kanzleiperiode
Bruns  festzusetzen  und  damit  hinüberzuleiten  zu  den  vom  Jahre  953
datirenden  Einrichtungen.  Es  ist  meine  Absicht,  -auch  das  im
einzelnen  darzulegen  und  zu  begründen.  Aber  zunächst  mache
ich  in  der  bisherigen  Darstellung  Halt.  Mehr  denn  zuvor  wirken
nämlich  seit  900  mannigfaltige  politische  Verhältnisse  und
nicht  minder  persönliche  Einflüsse  auf  die  jeweilige  Gestaltung,
1  Auch  von  der  Zeit,  da  Theotmar  unter  Karlomann  Erzkapellan  war,  wird
das  gleiche  gelten.  —  Zwischen  Theotmar  und  dem  Aspert  nachfolgenden
Kanzler  Wiching  bestand  (s.  Dümmler  2,  463)  kein  gutes  Einvernehmen.
Das  konnte  gerade  darin  seine  Erklärung  finden,  dass  letzterer  sich  und
die  Kanzlei  vom  Erzkapellan  zu  emancipiren  gestrebt  haben  mag.
            
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