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Sickei.
Nehmen wir nun dazu, dass der erste damals bestellte Kanzler
Aspert der Salzburger Erzdiöcese angehörte, so wird es sehlwahrscheinlich,
dass gerade Theotmar grösseren Einfluss auf
Einrichtung und Leitung der Kanzlei nehmen konnte. 1 Dem
würde entsprechen dass, obwohl der freigeborne Kanzler dessen
nicht bedurfte, Aspert, respective Baldo als Recognoscenten
sich zuerst dazu bequemt, gleich dem sonst recognoscirenden
Notare advicem Theotmari archicapellani zu unterfertigen oder
unterfertigen zu lassen. Und dadurch bürgerte sich im ostfränkischen,
später deutschen Reiche die Nennung von je zwei
Personen in der Recognition so ein, dass an ihr, auch als die
Erzkapellane an Ansehen und an Einfluss auf die Kanzlei einbüssten,
durch Jahrhunderte hindurch festgehalten und von
ihr nur im Nothfall, d. h. wenn das eine oder das andere Amt
vacant war, abgewichen wurde.
Mit der Zweitheilung der Kanzlei, welche zu Beginn des
zehnten Jahrhunderts mit Rücksicht auf Lothringen vorübergehend
und in beschränkter Weise nothwendig befunden, dann
in der zweiten Hälfte desselben dauernd und im vollsten Masse
durchgeführt wurde, kommt ein neues Moment für die Einrichtung
der Kanzlei in Betracht. Aber auch für die erweiterte und getheilte
Kanzlei der Folgezeit wird die Gliederung der Kanzlei, wie sie
unter Arnolf beliebt worden ist, massgebend. Desgleichen sind
die Modalitäten und Bräuche der Recognition, wie sie sich der
Beamtenhierarchie entsprechend unter Arnolf entwickelt und eingebürgert
haben, in der Hauptsache bis in die ersten Jahre Otto I.
festgehalten worden, wenn auch eine Neuerung bereits unter
Ludwig IY. beginnt, um sich unter Otto in der Kanzleiperiode
Bruns festzusetzen und damit hinüberzuleiten zu den vom Jahre 953
datirenden Einrichtungen. Es ist meine Absicht, -auch das im
einzelnen darzulegen und zu begründen. Aber zunächst mache
ich in der bisherigen Darstellung Halt. Mehr denn zuvor wirken
nämlich seit 900 mannigfaltige politische Verhältnisse und
nicht minder persönliche Einflüsse auf die jeweilige Gestaltung,
1 Auch von der Zeit, da Theotmar unter Karlomann Erzkapellan war, wird
das gleiche gelten. — Zwischen Theotmar und dem Aspert nachfolgenden
Kanzler Wiching bestand (s. Dümmler 2, 463) kein gutes Einvernehmen.
Das konnte gerade darin seine Erklärung finden, dass letzterer sich und
die Kanzlei vom Erzkapellan zu emancipiren gestrebt haben mag.