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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Sickel.

wird.  1  Dagegen  sind  die  Daten,  welche  uns  über  Ernustus  zur
Verfügung  stehen,  nicht  so  leicht  mit  obigem  Ergebniss  in
Einklang  zu  bringen.  Wie  er  unter  Karl  III.  betitelt  wurde,
sagte  ich  schon  (S.  669).  Unter  Arnolf  wird  er  bis  zum  Mai
895  fast  immer  notarius,  von  da  ab  fast  immer  cancellarius
genannt. 2  Da  nun  dazumal  meines  Wissens  im  Personalstand
der  Kanzlei  oder  in  den  Beziehungen  der  Personen  unter
einander  kein  Wechsel  stattgefunden  hat,  so  dreht  es  sich
offenbar  wiederum  nur  um  eine  Titelfrage,  d.  h.  Ernustus  wird
895  Titularkanzler  geworden  sein,  was  nicht  ausschliesst,  dass
er  unter  Ludwig  IV.  zum  wirklichen  Kanzler  avancirt  zu  sein
scheint. 3
Somit  ist  die  Kanzlei  Arnolfs  genau  so  gegliedert  gewesen, ­
  wie  die  seines  Grossvaters  seit  dem  Jahre  854.  Obenan
steht  der  Erzkapellan,  und  ein  ihm  untergeordneter  Kanzler,
eventuell  auch  Erzkanzler  genannt,  besorgt  die  Geschäfte  mit
Hilfe  einiger  Notare,  denen  etwa  auch  der  Titel  Kanzler  zu
führen  gestattet  ist.  Nur  von  ungefähr  und  vorübergehend
besteht  ein  Unterschied:  unter  Ludwig  dem  Deutschen  blieb
der  Posten  des  wirklichen  Kanzlers  durch  viele  Jahre  unbesetzt,
während  unter  Arnolf  auf  den  Kanzler  Aspert  sofort  oder  doch
sehr  bald  der  Kanzler  Wiching  folgte.  Trotz  gleicher  Beamtenhierarchie ­
  ist  aber  zu  den  zwei  seit  854  und  bis  zum  Eintritt
der  Vacanz  im  Jahre  868  angewandten  Recognitionsformen
(N.  adv.  C.  und  N.  adv.  A.)  unter  Arnolf  oder  genauer  gesagt
seitdem  der  Recognoscent  nicht  mehr  eigenhändig  zu  unterfertigen ­
  braucht,  die  dritte  Form  (C.  adv.  A.)  getreten. J  Indem

1  Ausgenommen  sind  nur,  um  gleich  die  Diplome  Ludwig  IV.  zu  berücksichtigen, ­
  Böhmer  RK.  1180  und  die  Urkunde  vom  12.  August  903,
beide  aus  dem  nicht  sehr  zuverlässigen  Passauer  Chartular.
2  Einzige  Ausnahme  vor  dem  Zeitpunkt  bildet  ein  Diplom  vom  28.  Juni
888  mit  cancellarius  und  einzige  Ausnahme  nach  demselben  das  Diplom
vom  13.  August  896  mit  notarius.  Zu  beachten  ist  noch,  dass  Ernustus
im  Context  der  ihm  am  17.  Februar  895  gemachten  Schenkung  Kanzler,
in  der  Recognition  jedoch  Notar  heisst.
3  Siehe  S.  698  und  was  ich  S.  694  über  Böhmer  RK.  918  bemerke.
4  Eventuell  gilt  dies  auch  schon  von  der  Kanzlei  Karlomanns:  sie  hat
sicher  bereits  die  drei  Formen  angewandt  und  nur  das  bleibt  offene
Frage,  ob  damals  Recognoscenten  und  Subscribenten  von  einander  verschieden ­
  sind.
            
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