Beiträge zur Diplomatik VlI.
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Recognition durch andere Personen nach der Formel N. adv. A.
steht. Von den etwa hundert Diplomen der Kanzleiperiode
Asperts sind nämlich ungefähr zwei Drittel von Aspert selbst
recognoscirt, die übrigen von Ernustus oder Engilpero; dabei
herrscht bis 890 die Recognition durch Aspert vor, wird aber
seit 891 immer seltener. Ich ziehe daraus folgende Schlüsse.
Aspertus nahm in den Anfängen persönlich einen lebhaften
Antheil an den Geschäften, d. h. er besorgte unter anderrn die
Recognition, liess dagegen nach dem neuen Brauch von Anderen
subscribiren; später jedoch, wobei wohl seine Beförderung
zum Bischof mitgewirkt hat, ist auch die Recognition
häufiger den ihm untergebenen Ernustus und Engilpero überlassen
worden.
Als Nachfolger Asperts in dem Kanzleramt ist der ihm
durchaus gleich gestellte Wiching zu betrachten. In Böhmer
RK. 1109, 1148, 1149 lautet die Subscription: Engilpero
notarius advicem Wichingi archicancellarii; ja selbst als Recognoscent
wird er in Böhmer 1110 und 1111 und in einem
Diplom vom 27. Februar 896 Erzkanzler betitelt. Sonst heisst
er regelmässig Kanzler. Schon vor dem Eintritt in die Kanzlei
war er Bischof. Auch er fungirt in den ersten Jahren häufiger
denn später als Recognoscent.
Es ist mir noch kein verbürgter Fall aus diesen Jahrhunderten
bekannt, dass in einer ungetheilten Kanzlei zwei
Kanzler zugleich bestellt worden wären. Da nun Aspert und
Wiching wirkliche Kanzler gewesen sind, so wäre für einen
dritten Kanzler höchstens zwischen dem 7. December 892
(letztes Vorkommen von Aspert) und zwischen dem 2. September
893 (erstes Auftreten von Wiching) Platz. In diesen Monaten
recognosciren Ernustus und Engilpero. Aber keiner von
beiden kann dazumal Kanzler gewesen sein, denn sie sind
durch alle Jahre hindurch erst mit Aspert, dann mit Wiching
in der Kanzlei angestellt gewesen, sie haben unter Arnulf
neben einander in wesentlich gleicher Stellung gedient, was
nur bei Notaren, nicht bei Kanzlern der Fall sein kann. Sie
sind also nur Notare oder im günstigsten Falle Titularkanzler
und als solche Aspert und Wiching untergeordnet gewesen.
Dem entspricht es, dass Engilpero, der sich von 887 bis 907
als Recognoscent nachweisen lässt, regelmässig notarius genannt