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Sick el.
vom Jahre 887 tritt er lediglich als Erzbischof auf. 1 So ist
möglicher Weise von einer förmlichen Ernennung Liutwards
zum Erzkapellan schon deshalb Abstand genommen worden,
weil der Erzkapellan Witgar noch am Leben war. Dann
erklärt sich auch, dass Liutbert, als er Liutward als oberster
Chef der Kanzlei folgte, 2 noch eine Zeit lang archicancellarius
hiess. 3 Er hat vermuthlich diesen Titel mit dem eines Erzkapellans
erst nach dem Tode Witgars vertauschen können.
Ist aber, wie nach alle dem anzunehmen ist, Liutward
nicht allgemein anerkannter archicapellanus gewesen, so ist
die seit 854 bestandene Verbindung der Kanzlei mit dem Erzkapellanat
unter Karl III: nochmals gelöst worden. Und das
betrachte ich als Liutwards Werk. Zuerst hat allerdings die
unter Ludwig dem Deutschen eingeführte Ordnung fortbestanden
und auch Liutward hat als Kanzler sich dem zum
Erzkapellan erhobenen Bischof Witgar untergeordnet (BRK.
897 und 900). 4 Aber diese Stellung, mit der doch eine gewisse
Abhängigkeit verbunden war, wird seinem Ehrgeize und
seiner Herrschbegierde nicht genügt haben. Er versuchte also
(BRK. 899) in der Weise zu recognosciren, wie es einst
unter Karl dem Grossen Rado und zuletzt unter Ludwig dem
Frommen Helisaehar gethan hatte. Und wie hier, so ignorirte
er auch ferner in der Recognitionsformel der Diplome den Erzkapellan
und wählte eine Formel, welche die bisherigen Beziehungen
der Kanzlei zum Erzkapellanat aufgehoben erscheinen
lässt. Indem er seit BRK. 901 regelmässig an seiner Statt
unterfertigen liess, vertauschte er zugleich den Titel eines
1 Von Theotmar von Salzburg, welcher ja gleichfalls unter Karlomann Erzkapellan
gewesen war, ist mir ebenso wenig bekannt, dass ihm unter
Karl je dieser Titel beigelegt worden sei.
2 Diimmler 2, 284, wo jedoch in Anm. 66 fälschlich Böhmer RK. 1020
vom 24. Juli 887 als noch advicem Liutwardi recognoscirt, angeführt
wird: dies ist die erste anstatt Liutberts unterfertigte Urkunde; s. auch
Mühlbacher a. a. O. 345.
3 So auch im Context von Böhmer R. K. 1020; ferner in den Unterschriften
von B. 1021, 1022 und von dem hier einzureihenden B. 1015.
4 Er steht zu Witgar in demselben Verhältniss, wie Witgar in den Jahren
858 - 860 zu Grimold. Nur begründet es, worauf ich zurückkomme,
einen Unterschied, dass der Kanzler Liutward hier selbst recognoscirt.