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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Beiträge  zur  Diplomatik  VII.

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mir  um  so  schwerer  zu  wiegen,  wenn  wir  den  Brauch  in  anderen
Perioden,  seitdem  der  Erzkapellan  in  den  Unterschriftsformeln
angeführt  wird,  beachten.  Zwischen  854  und  876  werden
Grimold  und  Liutbert  an  dieser  Stelle  nicht  ein  Mal  als  Erzkanzler ­
  bezeichnet.  Und  in  den  Originaldiplomen  Arnulfs  und
in  denen  Ludwig  IV.  für  deutsche  Gebiete  begegnet  dies  auch
nur  zwei  Mal.  1  Ist  nun  unter  Karl  irgend  ein  Unterschied
zwischen  dem  einen  und  andern  Titel  gemacht  worden,  so  ist
doch  kaum  glaublich,  dass  dem  allmächtigen  Günstling  des
Herrschers  von  den  ihm  untergebenen  Notaren  der  ihm  zukommende ­
  höhere  Titel  so  oft  vorenthalten  worden  sei,  und  so
ist  viel  wahrscheinlicher,  dass  ihm  hie  und  da  aus  Schmeichelei
mehr  als  ihm  gebührte  beigelegt  worden  ist.
Ich  zweifle  allerdings  nicht  daran,  dass  Liutward  nach
der  Würde  des  Erzkapellans  gestrebt  habe,  sondern  zweifle
nur  daran,  dass  er  sie  erlangt  habe  und  in  ihr  förmlich  anerkannt ­
  worden  sei.  Als  Karl  III.  die  Regierung  antrat,  war
laut  den  zuvor  angeführten  Urkunden  Witgar  von  Augsburg
sein  Erzkapellan.  Tritt  dieser  dann  ganz  in  den  Hintergrund,
so  dass  wir  ihn  bis  zu  seinem  887  erfolgten  Tode  kaum  nennen
hören,  so  wird  auch  von  keinem  Conflicte  desselben  mit  dem
Hofe,  noch  von  seiner  Absetzung  berichtet.  Man  kann  des
weitern  als  Regel  betrachten,  dass  es  in  einem  und  demselben
Reiche  nicht  mehrere  Erzkapellane  neben  einander  gegeben
habe.  2  Dafür,  dass  auch  unter  Karl  III.  ein  entschiedenes  Abgehen ­
  von  solchem  Vorkommen  vermieden  worden  ist,  scheint
mir  der  Fall  Liutberts  von  Mainz  zu  sprechen.  Erzkapellan
unter  Ludwig  III.,  ist  er  unter  Karl  als  solcher  kaum  anerkannt ­
  worden.  Nur  in  einer  Urkunde  Karls  für  Weissenburg
(Bömer  RK.  947,  blos  aus  Abschrift  bekannt)  aus  demselben
Jahre,  in  dem  Ludwig  gestorben  war,  heisst  es:  archiepiscopus
noster  Liutbertus  nec  non  archicapellanus;  sonst  wie  in  B.  1000

1  Diplom  Arnulfs  vom  21.  Januar  892  und  Diplom  Ludwigs  vom  3.  August
904.  —  Die  Ausfertigungen  der  lothringischen  Kanzlei  Ludwigs  können
deshalb  bei  dieser  .Frage  nicht  in  Betracht  kommen,  da  deren  Vorsteher
nur  der  Titel  archicancellarius  zustand.
2  Die  Ausnahmen  unter  Otto  I.  werde  ich  in  einer  späteren  Abhandlung
erklären.
            
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