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Sickel.
887 zur Regel. 1 Selbst das anfängliche Schwanken wird man
wohl dahin deuten dürfen, dass Liutward bereits im Beginn
der Regierung Karls nach dem ausschliesslichen Einfluss gestrebt
hat, welchen er dann zehn Jahre lang ausgeübt hat. 2
Als unumschränkter Gebieter über den König und dessen Reich
verdrängte er jede andere Persönlichkeit, die sonst durch
Geburt, Verdienst oder Amt zu Ansehen bei Hofe berufen
schien. Eine Stellung der Art lässt sich zumeist nicht genau
definiren. Dennoch will ich dies mit Bezug auf die Kanzlei
versuchen.
Indem eine ununterbrochene Reihe von 125 Diplomen
advicem Liutwardi unterfertigt ist, müssen wir ihn für die
betreffende Zeit als alleinigen Chef der Kanzlei betrachten.
Dagegen scheint es mir nicht so festzustehen, wie es Dümmler
und Waitz annehmen, 3 dass Liutward auch Erzkapellan geworden
sei. Allerdings wird ihm zuweilen in Königsurkunden
und sonst dieser Titel beigelegt. An das Originaldiplom für
Langres vom 4. November 882 mit der Subscription advicem L.
archicapellani 4 schliessen sich noch die Copien von Böhmer
RK. 937 (J. 882) und 952 (J. 883) an. Dazu kommt ein
Präcept vom 24. Juni 883, in dessen Context Karl Liutward
nostri palatii archicappellanum nennt, und die Urkunde des
Bischofs Chadolt von Novara mit: fratre meo . . . L. archicapellano.
5 Ferner redet ihn Notker in einer Widmung so an. r >
Endlich berichtet der Fulder Annalist 1. c. ad a. 887: rex . . .
eum deposuit, ne esset archicappellanus. Nun stehen aber diesen
Beispielen, von denen die in Diplomen einem kurzen Zeiträume
angehören, 122 Recognitionen gegenüber, in denen Liutward
Erzkanzler genannt wird. Auch mehr als 30 Male wird
er so in den Erzählungen der Diplome betitelt. Jenes scheint
1 Ueber die Steigerung von cancellarius zum summus cancellarius, archicancellarius,
archinotarius 8. Acta Karol. 1, 98 und Mühlbacher in Wiener
S. B. 92, 348.
2 Ann. Fuld. in SS. 1, 404: imperator . . . priscis temporibus, id est ex quo
rex in Alamannia constitutus est, quendam de suis ex infimo genere natum
nomine Lintwardum supra omnes qui erant in regno suo exaltavit.
3 Desgleichen jetzt auch Mühlbacher a. a. O.
4 Forschungen z. d. G. 9, 414.
5 Fiekler Quellen und Forschungen 5 n° 6.
6 Dümmler in Mitth. der antiqu. Gesellschaft in Zürich 12, 224.