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Sickel.
der Kanzlei dienenden vorgesetzt war. Diesem ersten Schritte
zu einer Neuerung wird bald ein zweiter gefolgt sein, als, wir
wissen nicht warum, Baldric schon im Jahre 855 vom Schauplatze
abtrat und in Folge davon die Schwierigkeit den Kanzlerposten
zu besetzen sich wiederholte. Ein den König stets begleitender
Kanzler wird gerade damals leichter zu entbehren
gewesen sein, da die Notare nicht allein die Dictamina und
das Schreibgeschäft besorgten, sondern auch die Vollziehung
durch Subscription, und da andererseits der häufige Aufenthalt
des Erzkapellans Grimold am königlichen Hoflager ihm ermöglicht
haben wird, die nöthigen Anordnungen für regelmässige
Geschäftsführung zu treffen und die erforderliche
Controle auszuüben. So mag das zweite Stadium der Neuerung
eingetreten sein, dass der Posten des Kanzlers unbesetzt blieb
und alle Leitung, deren die Notare bedurften, dem Erzkapellan
zufiel. Allerdings fand sich dann in den Jahren 858—860 in
Witgar wieder ein geeigneter Kanzler. Bei seinem baldigen
Rücktritt 1 wird die schon gemachte Erfahrung wesentlich dazu
beigetragen haben, sieh ohne neuen Kanzler zu behelfen. Die
Neuerung, die wir vom Jahre 854 zu datiren pflegen, erscheint
mir somit nicht als eine förmlich geplante und sofort wie sie
gedacht ausgeführte, sondern ich meine, sie hat sich allmählich
aus der Sachlage entwickelt und hat sich unter den obwaltenden
Umständen bewährt und eingebürgert. Besonders wird dabei
die Persönlichkeit Grimolds eingewirkt haben. Zunächst konnte
er als Erzkapellan sowohl vacante cancellaria als auch, wenn
der jeweilige Kanzler umgangen war, für die Recognition einstehen,
wofür die Namen Hadebertus, Hebarhardus u. s. w.
nicht genügten. Er wird es auch verstanden haben, für die
correcte Erledigung der Geschäfte durch die Notare zu sorgen,
ohne dass er, worauf ich zurückkomme, dauernd in der Umgebung
des Königs weilte. Daher hat man, als 870 das Erzkapellanat
an Liutbert von Mainz überging, auch diesem die
Kanzlei ohne Kanzler untergeordnet. Und obschon Liutbert
sich längere Zeit hindurch fern vom Hofe befunden hat, 2
haben die Geschäfte, soweit wir nach den Diplomen zu urtheilen
vermögen, darunter nicht gelitten.
1 Wir wissen leider nicht, ob er schon 860 Bischof von Augsburg wurde.
2 Beitr. zur Dipl. 2, 154.