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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Beiträge  zur  Diplomatik  VII.

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sind.  1  Auch  die  folgenden  Jahrhunderte,  in  denen  der  Reichskanzler ­
  zu  den  Fürsten  gerechnet  wurde,  aber  nicht  so  der
Protonotar  und  noch  weniger  die  Notare  des  Reiches,  2  bestätigen, ­
  dass  ein  Standesunterschied  zwischen  dem  Kanzler  und
zwischen  den  ihm  untergebenen  Notaren  und  Schreibern  bestanden ­
  hat.  Allerdings  haben  auch  Glieder  der  angesehensten

Geschlechter  in  der  Kapelle  oder  in  der  Kanzlei  von  unten
auf  gedient.  Aber  wer  niederer  Geburt  war,  vermochte  nur
vermittelst  hervorragender  Eigenschaften  und  unter  besonders
günstigen  Umständen  von  den  unteren  Stufen  des  Kanzleidienstes ­
  zu  den  höheren  emporzusteigen.  Nicht  so  streng  ist
es  dabei  mit  der  Führung  von  Titeln  genommen,  wofür  ich
noch  allerlei  Belege  beizubringen  haben  werde.  Wir  werden
also  gut  thun,  da  es  für  unsere  Untersuchungen  auf  genaue
Scheidung  ankommt,  und  sind  dazu  auch  berechtigt,  von  wirklichen ­
  und  von  Titular-Kanzlern  zu  reden.
Um  nun  auf  die  Männer  zurückzukommen,  welche  von
854  bis  876  in  der  Kanzlei  Ludwigs  gedient  haben,  so  treffen
bei  Baldrich  und  Witgar  alle  die  Kennzeichen  ein,  die  wirklichen ­
  Kanzlern  eigen  sind,  aber  nicht  bei  Hebarhard.  Ich
folgere  daraus,  dass  nach  dem  8.  Juli  860  3  eine  Yacanz  des
Kanzleramts  eingetreten  ist.  Will  man  dem  eine  Bedeutung
beilegen,  dass  sich  Hebarhard  seit  868  regelmässig  cancellarius
nennt,  so  wird  er  doch  nur  als  Titularkanzler  zu  betrachten
sein.  Zumal  wenn  die  Kanzlei  zeitweise  keinen  eigentlichen
            
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