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Wahrheit des Inhalts, die über allem Zweifel erhaben sein soll,
zu haften haben. Schon dadurch allein, dass die Recognition
an Umfang und Bedeutung gewann, wurde auch die Stellung
der Kanzlei, welcher sie oblag, eine andere. Es würde sich
so, meine ich, genügend erklären, wenn der Kanzlei erst von
diesem Wendepunkt an eine bestimmtere Gestalt und festere
Normen für ihre Functionen verliehen sein sollten. Dabei mag
die Einsicht in die neue Lage der Dinge und in deren Nöthigung
erst mit der Zeit gekommen und daher die wesentliche
Neuerung nur allmählich durchgedrungen sein. Als solche betrachte
ich, dass die Geschäfte der Kanzlei in eine leitende
Hand gelegt worden sind. Bekanntlich traten zuvor mehrere
Referendare zu gleicher Zeit auf. 1 Dasselbe Verhältniss scheint
noch in den ersten Jahren Pippins fortbestanden zu haben. 2
Aber im Laufe seiner Regierung oder spätestens bei dem Regierungsantritt
seiner Söhne hat eine Reformation der königlichen
Kanzlei stattgefunden.
Seitdem gab es nur je einen Kanzler: daran ist nicht
allein im Gesammtreich festgehalten worden, sondern auch im
ostfränkischen oder deutschen Reiche bis zu der Zeit, da für
Nebenreiche auch besondere Kanzler bestellt werden mussten.
Berufen auf den Posten wurden blos Freigeborne, angesehene
Männer, die sich der Gunst und des Vertrauens des Königs
erfreuten, die überdies die nöthigen Geschäftskenntnisse besassen.
Die eigentliche Arbeitslast jedoch und insbesondere
die Besorgung der Reinschriften (litterae grossae) wälzten
schon die ersten Kanzler Karl des Grossen auf ihre Untergebenen
ab, die von Anfang an zahlreich und verschieden
gestellt gewesen zu sein scheinen. Unter diesen Schreibern
oder Notaren der Kanzlei linden wir allerdings hie und da
Männer, welche mit der Zeit es zum Kanzler bringen oder
sonst zu hoher Stellung und Einfluss gelangen. Aber die Mehrzahl
derselben ist unbekannt geblieben. 3 Auch bei der Ver-1
Waitz Verfassung-sgeschichte 2, 411.
2 Acta Karol. 1, 76.
3 Es gilt von ihnen, was Hirschfeld Untersuchungen 1, 203 von den unter
den römischen Kaisern nach Claudius mit der cura epistolarum betrauten
Personen sagt; kein einziger Name, der im höheren Sinne des Wortes
historisch zu neunen wäre, begegnet später in diesen Aemtern.