650
S i c 1{ o 1.
dem ersten (bis 876) kann ich mich kürzer fassen, da ich z. B.
was wir von der Organisation und dem Personalstatus der
Kanzlei wissen, schon an anderen Orten geboten habe. Für
den zweiten Abschnitt (bis 911) habe ich das hier erst so weit
nachholen müssen, als es der Zusammenhang erforderte; dagegen
habe ich hier einige Fragen nur formulirt und nicht beantwortet,
weil ich zu letzterem Behufe umfassende Prüfung
der Originale hätte vornehmen müssen. Am eingehendsten habe
ich die Zeit von 911—-953 behandelt.
Ich kann den Stoff in dieser einen Abhandlung nicht erschöpfen.
Sie soll nur handeln von den Kanzlern 1 und Recognoscenten
bis zum Jahre 953. Zunächst werde ich einen
Ueberblick geben über die Phasen der Organisation der Kanzlei
und über deren Personalstatus bis zum Ausgang des neunten
Jahrhunderts. Dann schalte ich eine Untersuchung über die
ursprüngliche Bedeutung der llecognition ein. Endlich führe
ich die lange Reihe der unter und neben den Kanzlern fungirenden
Recognoscenten und Subscribenten bis 953 vor - . Vorbehalten
bleibt für die Fortsetzungen das Capitel von den Dictatoren
und Scriptoren sowie das von den Erzkapellanen, wenn
ich auch hier schon mehrfach die Ergebnisse der nachfolgenden
Untersuchungen herbeizuziehen und zu verwerthen genöthigt
w r ar. Im Uebrigen werde ich mich in dem zuletzt genannten
Abschnitt nicht an die Zeitgrenze von 953 binden. Erst wenn
wir alle zur Kanzlei im weitesten Sinne zählenden Personen,
ihre Beziehungen zu einander und ihre Functionen kennen gelernt
haben, wird sich die Summe ziehen, d. h. die Geschäftsführung
in ihren mannigfaltigen Phasen darlegen lassen. Ich
mache den Versuch als Diplomatiker und für die Zwecke der
1 Wie in alter Zeit demselben Beamten verschiedene Titel beigelegt worden
sind, so dann auch von den Historikern. So hat man die Vorsteher der
Kanzlei der ersten Karolinger wohl Erznotare genannt und hat dann für
deren Nachfolger vielfach die Bezeichnung Vicekanzler gebraucht. Um
jedem Missverständnisse vorzubeugen, bemerke ich, dass ich (und so jetzt
auch Stumpf) unter Kanzlern bis zum Jahre 854 dio Vorsteher der
Kanzlei verstehe (s. Acta Karol. 1, 76), von da an aber die Leiter der
Kanzlei, obwohl sie fortan den Erzkapellanen, die eventuell aucli Erzkanzler
heissen, untergeordnet sind. — Vgl. übrigens, was ich S. 601
über wirkliche Kanzler und Titularkanzler sage.