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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Kremer.

und  der  Bestand  der  politischen  Gemeinwesen  hängt,
abgesehen  von  sonstigen  Umständen,  von  der  Kraft
des  Gemeinsinnes  ab.
Diese  Maxime  erfordert  nach  dem  bereits  Angeführten
keine  besondere  Begründung;  der  rasch  sich  vollziehende  Umsturz ­
  der  kleinen  nordafrikanischen  Dynastien  durch  einzelne  6
bei'berische  oder  arabische  Stammeshäuptlinge  und  der  schnell
eintretende  Verfall  solcher  Neubildungen  liefert  hierfür  den
besten  Beleg.
VII.  Der  höchste  Punkt  der  Civilisation  ist  auch
der  Wendepunkt,  von  dem  angefangen  der  Rückschritt
und  der  Verfall  der  Reiche  eintritt.
VIII.  Die  Staaten  haben  ihre  bestimmten  räumlichen ­
  und  zeitlichen  Grenzen,  welche  sie  nicht  überschreiten ­
  können.
IX.  Zerrüttung  der  Kriegsmacht  und  der  Finanzen
sind  die  beiden  Symptome  des  Verfalles.
Der  nationalökonomische  Verfall  der  orientalischen  Staaten
äussert  sich  durch  gewisse  Erscheinungen,  die  Ihn  Chaldun
eingehend  darzulegen  sich  bemüht.  Er  stellt  dafür  gewisse
Kriterien  auf.  Eine  oppressive  Regierung  führt  den  Verfall
des  allgemeinen  Wohlstandes  herbei;  denn  sobald  die  Steuern
und  Abgaben  so  hoch  sind,  dass  sie  dem  Steuerträger  keinen
entsprechenden  Gewinn  seiner  Arbeit  lassen,  besteht  für  ihn
kein  Anlass  mehr  zu  arbeiten,  es  sinkt  die  Erwerbslust  und
tritt  die  Verarmung  ein.  1  Gewöhnlich  haben  demnach,  wenn
ein  Staat  reif  ist  zu  fallen,  auch  die  Steuern  eine  unverhältnissmässige
  Höhe  erreicht.  2
Kommt  noch  hinzu,  dass  der  Fürst  selbst  für  eigene
Rechnung  Handelsgeschäfte  mit  einzelnen  Artikeln  macht
(indem  er  sie  monopolisirt),  so  werden  hiedurch  die  Interessen
der  Unterthanen  eben  so  sehr  geschädigt,  als  die  Einkünfte
des  Staates  geschmälert, 3  denn  der  Reichthum  der  Regierung
steht  in  directem  Verhältnisse  mit  dem  der  Unterthanen. 1
Neuentstandene  Reiche  zeichnen  sich  £>;ewöhnlich  durch  Milde
ö  e
1  II,  93  (81),  106  (93).
2  II,  95  (83).
3  II,  95,  96,  (82,  83).
4  II,  300  (255).
            
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