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Kremer.
und der Bestand der politischen Gemeinwesen hängt,
abgesehen von sonstigen Umständen, von der Kraft
des Gemeinsinnes ab.
Diese Maxime erfordert nach dem bereits Angeführten
keine besondere Begründung; der rasch sich vollziehende Umsturz
der kleinen nordafrikanischen Dynastien durch einzelne 6
bei'berische oder arabische Stammeshäuptlinge und der schnell
eintretende Verfall solcher Neubildungen liefert hierfür den
besten Beleg.
VII. Der höchste Punkt der Civilisation ist auch
der Wendepunkt, von dem angefangen der Rückschritt
und der Verfall der Reiche eintritt.
VIII. Die Staaten haben ihre bestimmten räumlichen
und zeitlichen Grenzen, welche sie nicht überschreiten
können.
IX. Zerrüttung der Kriegsmacht und der Finanzen
sind die beiden Symptome des Verfalles.
Der nationalökonomische Verfall der orientalischen Staaten
äussert sich durch gewisse Erscheinungen, die Ihn Chaldun
eingehend darzulegen sich bemüht. Er stellt dafür gewisse
Kriterien auf. Eine oppressive Regierung führt den Verfall
des allgemeinen Wohlstandes herbei; denn sobald die Steuern
und Abgaben so hoch sind, dass sie dem Steuerträger keinen
entsprechenden Gewinn seiner Arbeit lassen, besteht für ihn
kein Anlass mehr zu arbeiten, es sinkt die Erwerbslust und
tritt die Verarmung ein. 1 Gewöhnlich haben demnach, wenn
ein Staat reif ist zu fallen, auch die Steuern eine unverhältnissmässige
Höhe erreicht. 2
Kommt noch hinzu, dass der Fürst selbst für eigene
Rechnung Handelsgeschäfte mit einzelnen Artikeln macht
(indem er sie monopolisirt), so werden hiedurch die Interessen
der Unterthanen eben so sehr geschädigt, als die Einkünfte
des Staates geschmälert, 3 denn der Reichthum der Regierung
steht in directem Verhältnisse mit dem der Unterthanen. 1
Neuentstandene Reiche zeichnen sich £>;ewöhnlich durch Milde
ö e
1 II, 93 (81), 106 (93).
2 II, 95 (83).
3 II, 95, 96, (82, 83).
4 II, 300 (255).