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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Ibn  Chaldun  und  seine  Culturgescbichte  der  islamischen  Reiche.

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leben  hervorgegangenen,  entarten  äusserst  schnell,  sobald  sie
unter  festen  Regierungsformen  leben.  Eine  despotische  Regierung
entnervt  das-Volk  und  bricht  dessen  Energie. 1  Nicht  wenig
trägt  hiezu  auch  das  System  der  Erziehung  bei,  die  Unterwürfigkeit ­
  und  Unselbstständigkeit  wird  förmlich  anerzogen. 2  Aus
ähnlichen  Gründen  geht  auch  ein  besiegtes  Volk  schnell  seinem
Verfalle  entgegen. 3
Den  Zustand  eines  solchen  schildert  er  uns  mit  ergreifender
Wahrheit.  Allerdings  passt  seine  Schilderung  nur  auf  das
orientalische  Mittelalter,  aber  man  sieht,  dass  er  als  genauer
Beobachter  spricht,  der  noch  lebendig  den  Eindruck  vor  den
Augen  hat.
,Wenn  ein  Volk 1 ,  sagt  er,  ,seine  Unabhängigkeit  verloren
hat,  so  geht  es  schnell  zu  Grunde.  Die  Ursache  hierfür  liegt
in  der  Niedergeschlagenheit,  welche  sich  der  Geister  bemächtigt,
wenn  es  besiegt  worden,  durch  die  Knechtung  ein  Werkzeug
in  der  Hand  eines  anderen  Volkes  und  von  diesem  abhängig
geworden  ist;  die  Hoffnung  schwindet  und  ermattet,  ebenso  die
Fortpflanzung  und  das  Wachsthum  der  Bevölkerung.  Denn
diese  hängen  von  der  Schwungkraft  der  Hoffnung  und  der
hiedurch  hervorgerufenen  Lebensfrische  der  körperlichen  Kräfte
ab.  Schwindet  nun  die  Hoffnung  in  Folge  der  Niedergeschlagenheit, ­
  und  schwinden  die  hiedurch  bedingten  Anlagen,  ebenso
wie  der  Gemeinsinn  in  Folge  der  über  sie  ergangenen  Macht
der  Sieger  erstirbt,  so  nimmt  auch  die  Lebensdauer  des  besiegten ­
  Volkes  ab,  seine  Erwerbsquellen  versiegen  ebenso  wie
die  Erwerbslust;  es  kann  sich  nicht  mehr  vertheidigen,  nachdem
seine  Kraft  durch  die  Niederlage  gebrochen  worden  ist,  es
unterliegt  jedem  Feinde,  es  ist  eine  Beute  für  jeden  der  danach
begehrt.  Es  ändert  nichts  daran,  ob  nun  dieses  Volk  früher
seine  Herrschaft  (einen  Staat)  gegründet  hatte  oder  nicht.  Es
ist  aber  hiebei  noch  ein  anderes  Princip  zu  beachten  und
dies  ist  folgendes:  Der  Mensch  ist  in  Folge  seiner  Natur  berufen ­
  Herr  seiner  Handlungen  zu  sein,  indem  er  gewissermaassen
zum  Regenten  über  die  Natur  (von  Gott)  bestellt  worden  ist.
Der  Gebieter  aber,  der  seiner  Herrschaft  beraubt,  und  seines
1  I,  265  (230).
2  I,  267  (232).
3  I,  307  (268).
Sitzungsber.  d.  phil.-hiat.  CI.  XCIII.  lid.  IV.  Hft.

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