Ihn Ckaldun und seine Cultnrgescliichte der islamischen Reiche.
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dem Vermögen der Unterthanen, sei es durch Marktsteuern oder
Monopole 1 oder in gewissen Fällen auch durch Ucbergriffe
mit oder ohne (berechtigten) Vorwand. Die Soldtruppen übernehmen
sich, da sie die Regierung so geschwächt und des
nationalen Gedankens beraubt sehen; indem man dies von
ihnen befürchtet, sucht man diese Gefahr zu bekämpfen durch
Löhnungserhöhung und Vermehrung der Auslagen für sie und
man findet kein Mittel sich anders zu helfen. Die Steuereinnehmer
unter einer solchen Regierung werden in dieser
Periode sehr reich in Folge der Grösse der Steuereinnahmen
und der Verfügung über die Gelder in ihren Händen, oft überschreitet
deshalb ihr Glauz das Maass und sie werden der
Gegenstand von Verdächtigungen wegen Unterschlagung von
Steuergeldern; aus Eifersucht und Neid verleumden sie sich
gegenseitig; die Folge davon ist, dass sie einer nach dem
andern (vom Sultan) mit Strafe und Vermögensconfiscationen
heimgesucht werden, bis ihr Reichthum erschöpft und ihre
Lage gänzlich zum Nachtheil geändert ist. Aber auch die
Regierung büsst den Pomp und die Herrlichkeit ein, welche
jene ihr verliehen. Nachdem die Hilfsquellen dieser Classe
erschöpft sind, geht die Regierung auf die anderen wohlhabenden
Privaten über-. Aber in dieser Periode hat gewöhnlich schon
der Verfall auch auf die materielle Macht seine Wirkung ausgeübt.
Die Regierung hat nicht mehr die Kraft für Uebergriffe
und Gewaltmaassregeln. Die Politik des Sultans besteht
nun in der Einflussnahme durch das Geld, er hält dies
für nützlicher als die Anwendung des Schwertes, dessen unzureichende
Wirkung er kennt. Es steigert sich denn sein Bedarf
an Geld, ausser dem was er für die regelmässigen Ausgaben
und die Löhnung der Truppen braucht und es reichen seine
Mittel nicht aus. Die Altersschwäche des Staates nimmt nun
zu, es treten die Bewohner der Provinzen kühner (der Regierung)
entgegen. Die Bande des Staatswesens lösen sich in jeder
dieser Perioden mehr und mehr bis zum schliesslichen Untergänge,
bis sich jeder der Prätendenten bereit macht der obersten
' Es ist hiezu die Bemerkung zu machen, dass nach den Theorien der
mohammedanischen Theologen und Juristen Marktsteuern und Monopole
für ungesetzlich erklärt wurden.
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