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Krem er.
anschliessen und sie sicher sind von den Truppen nicht erreicht
zu werden. Ununterbrochen dauert dieser Zustand fort, während
die Machtsphäre der Regierung sich verengt, bis die
Aufständischen selbst in der nächsten Nähe der Hauptstadt
sich festsetzen. Oft zerfällt in solchen Umständen der Staat
in zwei Staaten oder in drei nach Maassgabe seiner ursprünglichen
Kraft, wie wir schon gesagt haben, und es übernimmt
deren Führung eine andere Partei, die aber doch immer sich
der früher allein herrschenden Partei und ihrem natürlichen
Einflüsse fügen muss/ — — 1
,Hinsichtlich des Verfalles in finanzieller Beziehung aber,
sei dir kundgethan, dass jeder Staat im Anfänge dem Nomadenzustande
entspringt, wie schon früher bemerkt; der Charakter
der Regierung ist daher milde Behandlung der Unterthanen,
Maasshalten in den Ausgaben, Achtung vor dem Privateigenthum.
Eine solche Regierung enthält sich der Strenge in der
Steuereintreibung, der Erpressung und Gewaltmaassregeln bei
Einhebung der Gelder und bei der Abrechnung mit den Regierungsbeamten.
Es besteht kein Anlass zu (grossen) Ausgaben
und die Regierung braucht kein grosses Einkommen.
Aber später kommt die Vergewaltigung, das Königthum wird
gross und mächtig und verleitet zur Verweichlichung; hiedurch
vermehren sich die Ausgaben; die Ausgaben des Sultans und
der Staatsbeamten im Allgemeinen wachsen an und auch auf
die Bewohner der Hauptstadt erstreckt sich dies: hiedurch
stellt sich die Nothwendigkeit ein, die Löhnung der Truppen,
die Gehalte der Beamten zu erhöhen, denn das Volk folgt der
Regierung im Glauben und in den Sitten. Der Sultan muss
also Marktsteuern von den Verkaufspreisen auf den Bazaren einführen,
um die Einnahmsquellen reichlicher fliessen zu machen,
indem er einerseits hiebei die Verweichlichung der Stadt, die
den Beweis ihrer Wohlhabenheit liefert, im Auge hat, anderseits
aber die Nothwendigkeit für die Auslagen der Regierung
und der Truppen Vorsorge zu treffen. Allmälig nehmen aber
die Gewohnheiten der Verweichlichung immer mehr zu, die
Marktsteuern reichen nicht mehr aus; die Regierung wird nun
gewaltthätig gegen ihre Unterthanen, sie treibt Gelder ein von
1 II, 123 (110).