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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Krem  er.

anschliessen  und  sie  sicher  sind  von  den  Truppen  nicht  erreicht
zu  werden.  Ununterbrochen  dauert  dieser  Zustand  fort,  während ­
  die  Machtsphäre  der  Regierung  sich  verengt,  bis  die
Aufständischen  selbst  in  der  nächsten  Nähe  der  Hauptstadt
sich  festsetzen.  Oft  zerfällt  in  solchen  Umständen  der  Staat
in  zwei  Staaten  oder  in  drei  nach  Maassgabe  seiner  ursprünglichen ­
  Kraft,  wie  wir  schon  gesagt  haben,  und  es  übernimmt
deren  Führung  eine  andere  Partei,  die  aber  doch  immer  sich
der  früher  allein  herrschenden  Partei  und  ihrem  natürlichen
Einflüsse  fügen  muss/  —  —  1
,Hinsichtlich  des  Verfalles  in  finanzieller  Beziehung  aber,
sei  dir  kundgethan,  dass  jeder  Staat  im  Anfänge  dem  Nomadenzustande ­
  entspringt,  wie  schon  früher  bemerkt;  der  Charakter
der  Regierung  ist  daher  milde  Behandlung  der  Unterthanen,
Maasshalten  in  den  Ausgaben,  Achtung  vor  dem  Privateigenthum. ­
  Eine  solche  Regierung  enthält  sich  der  Strenge  in  der
Steuereintreibung,  der  Erpressung  und  Gewaltmaassregeln  bei
Einhebung  der  Gelder  und  bei  der  Abrechnung  mit  den  Regierungsbeamten. ­
  Es  besteht  kein  Anlass  zu  (grossen)  Ausgaben ­
  und  die  Regierung  braucht  kein  grosses  Einkommen.
Aber  später  kommt  die  Vergewaltigung,  das  Königthum  wird
gross  und  mächtig  und  verleitet  zur  Verweichlichung;  hiedurch
vermehren  sich  die  Ausgaben;  die  Ausgaben  des  Sultans  und
der  Staatsbeamten  im  Allgemeinen  wachsen  an  und  auch  auf
die  Bewohner  der  Hauptstadt  erstreckt  sich  dies:  hiedurch
stellt  sich  die  Nothwendigkeit  ein,  die  Löhnung  der  Truppen,
die  Gehalte  der  Beamten  zu  erhöhen,  denn  das  Volk  folgt  der
Regierung  im  Glauben  und  in  den  Sitten.  Der  Sultan  muss
also  Marktsteuern  von  den  Verkaufspreisen  auf  den  Bazaren  einführen, ­
  um  die  Einnahmsquellen  reichlicher  fliessen  zu  machen,
indem  er  einerseits  hiebei  die  Verweichlichung  der  Stadt,  die
den  Beweis  ihrer  Wohlhabenheit  liefert,  im  Auge  hat,  anderseits ­
  aber  die  Nothwendigkeit  für  die  Auslagen  der  Regierung
und  der  Truppen  Vorsorge  zu  treffen.  Allmälig  nehmen  aber
die  Gewohnheiten  der  Verweichlichung  immer  mehr  zu,  die
Marktsteuern  reichen  nicht  mehr  aus;  die  Regierung  wird  nun
gewaltthätig  gegen  ihre  Unterthanen,  sie  treibt  Gelder  ein  von

1  II,  123  (110).
            
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