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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Kremer.

schritten  ist,  zurückzuschreiten  und  zu  entarten  beginnt,  wie
dies  mit  dem  animalischen  Leben  bei  Erreichung  einer  gewissen
Altersstufe  der  Fall  ist.  1
Der  Verfall  der  Reiche  ist  ein  natürlicher  Process,  der
vollständige  Analogie  mit  dem  Verfall  aus  Altersschwäche
bietet. 2  Allerdings  entwickelt  manchmal  ein  Staat,  der  schon
in  der  letzten  Periode  des  Verfalles  steht,  noch  hinreichende
Kraft  um  glauben  zu  machen,  dass  sein  Verfall  zum  Stillstand
gekommen  sei:  es  ist  dies  aber  wie  das  letzte  Aufflackern
einer  Lampe. 3
Es  sind  gewisse  Anzeichen,  die  nach  Ihn  Chaldun  den
Verfall  begleiten  und  kennzeichnen;  wir  lassen  ihm  selbst  das
Wort:  ,Wisse,  dass  der  Bau  des  Staates  auf  zwei  Fundamenten
beruht,  die  durchaus  nicht  zu  entbehren  sind:  das  erste  ist:
die  materielle  Gewalt  und  der  Gemeinsinn  und  dies
findet  seinen  Ausdruck  in  der  Kriegsmacht  —  das  zweite
ist  die  Finanzwirthschaft,  durch  welche  das  Heer  besteht
und  die  Bedürfnisse  des  Reichs  in  den  verschiedenen  Lagen
bestritten  werden.  Beginnt  nun  für  den  Staat  der  Verfall,  so
macht  er  sich  in  diesen  beiden  Fundamenten  (zuerst)  bemerkbar.
Wir  wollen  zuerst  den  Eintritt  des  Verfalles  in  der  materiellen
Macht  und  dem  Gemeinsinne  besprechen,  dann  aber  denselben
in  Bezug  auf  die  Finanzen  und  die  Steuereinhebung.  So  wisse
denn,  dass  die  Befestigung  des  Reiches  und  dessen  Begründung,
wie  wir  sagten,  in  dem  Gemeinsinne  beruht  und  dass  unbedingt
ein  höherer  Gemeinsinn  unentbehrlich  ist,  der  die  einzelnen
(niedereren)  Gemoinbestrebungen  in  eine  einzige  zusammenfasst:
dies  ist  der  Gedanke  der  Parteinahme  für  den  Besitzer  der
höchsten  Gewalt  seitens  seiner  Anhänger  und  Stammesangehörigen. ­
  Stellt  sich  nun  bei  der  Regierung  die  Gewohnheit
der  (unumschränkten)  Gewalt,  der  Verweichlichung,  der  Niederwerfung ­
  der  einzelnen  Parteien  ein,  so  sind  die  Ersten,  welche
niedergeworfen  werden,  die  Parteigänger  und  Stammesverwandten ­
  des  Herrschers,  welche  mit  ihm  die  Herrschaft  theilen
wollen.  Er  wirft  sie  stärker  nieder  als  die  Fremden,  aber

1  II,  306  (260).
2  II,  120  (106).
3  II,  121  (108).
            
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