606
Kremer.
eine Last für das Reich;* wie die Frauen und Kinder brauchen
sie einen Schutzherrn; der Gemeinsinn ist bei ihnen gänzlich
erloschen, der Muth, sei es um die Ihrigen zu vertheidigen,
sei es um den Feind anzugreifen, fehlt ihnen gänzlich und
dessenungeachtet suchen sie die Masse zu täuschen durch
ihre kriegerische Ausrüstung, ihre Gewänder, schönen Pferde
und ihre ritterliche Gervandtheit. Alles das ist Spiegelfechterei,
denn sie sind gewöhnlich feiger als die Frauen; werden sie
angegriffen, so sind sie unfähig zum Widerstande und der
Fürst stützt sich nothgedrungen dann auf Fremde von anerkannter
Kriegstüchtigkeit; er umgibt sich mit Freigelassenen
und Clienten in einer Zahl, die zur Vertheidig-ung der Herrschaft
genügend scheint/
,Dies sind also die drei Generationen, im Verlaufe welcher
die Reiche altern und verfallen/
,In der vierten Generation schwinden die Macht und der
Glanz gänzlich/
,Die Dauer der drei Generationen ist hundertzwanzig Jahre
und gilt gewöhnlich für eine Dynastie, es sei denn, dass ausnahmsweise
Zustände einwirken. Verlängert sich die Dauer des
Reiches noch mehr, so geschieht dies, weil Niemand daran denkt
es anzugreifen; aber es ist dies ein ganz zufälliger Umstand; der
Verfall erreicht es immer, wenn es auch von Niemand bedroht
wird. Hätte sich früher ein Feind eingestellt, so würde er
keinen Widerstand gefunden haben. Zuletzt kommt doch der
Zeitpunkt des Sturzes (des Reiches), den Niemand um eine
Stunde beschleunigen oder hinausschieben kann/
,Die Reiche haben also, wie die Individuen eine Existenz,
ein Leben, das ihnen eigen ist, sie wachsen, erreichen die
Reife und beginnen dann zu verfallen/ 1
,Die Entwicklungsphasen, die jedes Reich durchzumachen
hat, sind mehrere. Dieselben üben auf den Charakter jener,
die das Reich stützen (der herrschenden Partei), einen Einfluss
aus und theilen ihnen Eindrücke mit, die ihnen früher fremd
waren, denn der Charakter der Menschen hängt von der Lage
ab, in der sie sich befinden. Diese Entwicklungsphasen im Leben
der Staaten können gewöhnlich auf fünf beschränkt werden/
1 I, 347 (306).