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Kr e m er.
nicht weit in die Wüste Vordringen. Unter diese Classe rechnet
Ihn Ghaldun die Berberen, die Slaven, Türken und die diesen
verwandten Turkomanen. Ganz anders aber verhält es sich
mit jenen Stämmen, die sich vorzüglich der Zucht der Kameele
widmen. Diese sind gezwungen, tief hinein in die Wüsten
sieh zu begeben, denn das Kameel bedarf der Wüstenpflanzen
zur Nahrung, es muss das brackige Wasser der Wüste trinken
und sich in diesen Strichen im Winter aufhalten, wo es nicht
nur eine laue, trockene Luft findet, sondern auch jene mit
feinem Sande bedeckten Stellen benützen kann, um die Jungen
zu werfen.
Man weiss, dass das junge Kameel von der Geburt an
bis zum Augenblicke seiner Entwöhnung ausserordentlich schwer
zu erziehen ist und vor allem der Wärme bedarf. Diese mit
der Kameelzucht beschäftigten Nomadenstämme halten sich
also vorzüglich in der Wüste auf, welche sie nach allen Richtungen
durchwandern. Von den Grenzen des Culturlandes
zurückgewiesen, wo man sie fürchtet und hasst, sind sie fast
gänzlich auf das Leben in der Wüste beschränkt und gelten
deshalb bei den Städtern als wild, unbezähmbar und raubsüchtig.
Zu dieser Classe gehören die arabischen Nomadenstämme,
dann die nomadischen Berberen in Afrika, die Kurden
und einige turkomanische und türkische Stämme im Oriente.
Am meisten aber von allen sind die Araber an das Wanderleben
der Wüste gewöhnt, weil sie fast ganz der Kameelzucht
obliegen, während jene ausserdem auch Schafe und Rinder
züchten. 1
Diese Scheidung des Volkslebens in das nomadische und
das sesshafte ist von grosser Wichtigkeit für die Erkenntniss
jener Länder und es darf hiebei nicht vergessen werden, der
Unterabtheilung in Ganznomaden und Halbnomaden Rechnung
zu tragen, welch letztere die Uebergangsstufe zur sesshaften
Bevölkerung bilden, aus welcher das Städtewesen hervorgegangen
ist. Es wird sich nämlich später zeigen, von welchem
Einflüsse auf die politische Geschichte der einzelnen Länder
des Orients es war, welches von diesen verschiedenen Volkselementen
in jedem derselben die Oberhand hatte. Die Stabi-1
I, 257 (223).