Ibn Chaldun und seine Cultnrgeschiclite der islamischen Reiche.
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Durch die Eroberung, sagt er, werden die Reiche gegründet
; um Eroberungen zu machen, braucht der Führer der
Unternehmung eine starke Stütze und eine ergebene, von demselben
Gemeinsinne belebte Masse von Anhängern. Nun ist
aber die Religion das kräftigste Mittel, die Einstimmigkeit der
Gefühle und Ueberzeugungen herzustellen, besonders die Eifersüchteleien
zwischen den einzelnen Stämmen eines von einem
starken Gemeinsinn belebten Volkes verschwinden zu machen.
Bekommt ein solches Volk, geeinigt durch eine religiöse Ueberzeugung
den Anstoss nach einer bestimmten Richtung hin, so kann
ihm nichts widerstehen. Die Bevölkerung des Reichs, dessen
Eroberung bezweckt wird, mag noch so zahlreich sein, getrennt
durch ihre Interessen, ohne einigende Idee, muss sie jenem
unterliegen. An einer andern Stelle sagt er: ,Bei den Kriegen
hängt der Erfolg gewöhnlich von moralischen Ursachen ab,
die auf den Geist und die Einbildung wirken; die grössere
Truppenzahl, die Vorzüglichkeit der Waffen und die Unerschrockenheit
des Angriffes genügen zwar manchmal, um den
Sieg zu sichern, aber diese Hebel sind minder wirksam als
die moralischen Eindrücke'. 1
Besiegt, verschwindet das unterworfene Volk ausserordentlich
rasch in Folge der verweichlichten Sitten und der Entartung.
2
Es wird zu dieser Darstellung allerdings nicht unbemerkt
bleiben dürfen, dass, wenn er den Gemeinsinn und die Religion
als die maassgebendsten und die wirkungsvollsten Elemente
der Staatenbildung kennzeichnet, er doch sich vollkommen
Rechenschaft davon gab, dass zwischen beiden ein grosser
Unterschied hinsichtlich der zeitlichen Reihenfolge ihres Auftretens
und Einwirkens besteht. Denn während er die Entstehung
des primitivsten Staatswesens ausschliesslich aus dem
Gemeinsinne der Stammesmitglieder und dem Bedürfnisse des
gegenseitigen Schutzes ableitet und den Gemeinsinn als den
ersten Kitt dieser ältesten Gesellschaft anerkennt, weiss er
sehr wohl, dass in jener Urzeit von Religion keine Rede sein
konnte, dass also die Wirkung der Religion, als staatenbildenden
1 II, 133 (120).
2 I, 307 (268).
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