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Werner.
werde, oder dass die völlig weltlich lebenden Lehrer desselben
als Kleriker gelten wollen. Den Klerikern zieme es, sich dem
allgemein gütigen kirchlichen Rechte zu widmen, über dessen
Verhältniss zum weltlichen Rechte uns Baco freilich einigermaassen
im Unklaren lässt. Wenn er 1 sagt, dass ein Reich,
welches gute Gesetze habe, nach Erkenntniss des besten Rechtes,
welches eben das christliche Recht ist, schuldig sei, dasselbe mit
Aufgebung des bisherigen anzunehmen, so möchte man daraus
folgern, dass den weltlichen Gesetzgebungen schlechthin das geistliche
Recht der Kirche substituirt werden solle, oder wenigstens
erstere in absoluter Unterordnung unter das allgemeine kirchliche
Gesetz nur so weit fortbestehen dürfen, als die besonderen Landesverhältnisse
eine speciell modificirte Application desselben nothwendig
erscheinen lassen. Baco scheint hier seinem philosophischen
Individualismus untreu werden zu wollen, und hat jedenfalls
noch keine Ahnung von der Herausbildung der besonderen
Staaten und Reiche als selbstständiger Individualitäten aus der
allgemeinen christlichen Völkerfamilie. Ihm ist, wie seiner Zeit,
die Idee des Culturstaates noch völlig fremd, weil alle Cultur
dazumal wesentlich noch die ausschliesslich kirchliche war; er
kennt noch keine Ablösung der Rechtsidee von der Sittlichkeitsidee
und beider von der religiösen Idee, und hat also auch
noch keine Ahnung von der weltgeschichtlichen Bewegung,
deren Verlauf ein relatives Auseinandertreten der von jenen
drei Ideen umfassten Gebiete herbeiführen sollte, um eine in
der Idee des Menschenwesens vermittelte Einigung derselben
anzubahnen. Daher seine Glorification des allerdings in seinem
Jahrhundert im Zenith seiner Machthoheit stehenden Papstthums
; das Papstthum ist ihm nicht nur wie jedem Katholiken
für immer und alle Zeit die höchste Würde auf Erden, sondern
der Papst zugleich auch der oberste Weltherrscher und Regent
der Reiche. 2
1 Pilos. mor., c. 7: Si aliqua civitas vel regnum bonarum sit constitutionum
et legis, hoc non adversatur ei, quin debeat recipere aliam legem, cujus
institutio quam optima est, quare dilatanda est per totum orbem, et in
hoc verbo lex christiana innuitur.
2 Sapientia humana ordinat hominem in vitam aeteruam secundum possibilitatem
philosophiae, et probat, quod lex debet a solo Deo revelari, et uni
legislatori perfecto, qui est vicarius ejus in terra, et qui habet toti mundo