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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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We

fasst  also  die  Herrscher  der  Staaten  in  einer  seiner  Auffassung
der  päpstlichen  Würde  analogen  Weise  auf.  Die  Freiheit  der
Untergebenen  wird  bei  dieser  Auffassungsart  durch  das  ihnen
eingeräumte  Wahlrecht  gewahrt,  dessen  Entscheidung  er  als
Gottes  Urtheil  ansieht;  er  räumt  überdiess  dem  Volke  das
Recht  ein,  einen  als  unfähig  und  unwürdig  Erkannten  abzusetzen ­
  und  anstatt  desselben  einen  Anderen  zu  wählen.  Die
bürgerlichen  Einrichtungen  der  Staaten  und  Reiche  können
durch  natürliche  Ursachen,  durch  die  Philosophie  und  endlich
unmittelbar  durch  das  christliche  Gesetz  normirt  sein. 1  Als
natürliche  Ursachen  bezeichnet  Baco  die  durch  die  siderischen
Einflüsse  bedingten  klimatologischen  Zustände  und  psychischphysischen ­
  Dispositionen  der  Völker;  die  philosophische  Gesetzesweisheit ­
  sucht  Baco  vornehmlich  bei  den  alten  Griechen,
unter  welchen  Plato  und  Aristoteles  als  philosophische  Gesetzeslehrer ­
  hervorragen.  Aristoteles  habe 2  die  sechs  möglichen  Formen
der  socialen  Ordnung  vom  ethischen  Standpunkte  eruirt.  Es
komme  nämlich  darauf  an,  was  als  oberster  Zweck  und  höchstes
Gut  der  Societät  angesehen  werde.  Ist  es  die  zukünftige  jenseitige ­
  Seligkeit,  so  ergibt  sich  hieraus  die  Idee  der  christlichen
Societät,  welche  auch  von  Aristoteles  und  anderen  richtig
Philosophirenden,  wenn  schon  nur  unvollkommen,  erfasst  worden
ist.  Gilt  zeitlich-irdische  Wohlfahrt  als  höchster  Zweck,  so
können  Wohlleben,  Reichthum,  Herrschaft,  Unterjochung  der
Völker,  Ruhm  als  Objecte  des  Begehrens  des  Volksgeistes  die
mannigfaltigen  Formen  des  bürgerlichen  Gemein-  und  Staatswesens ­
  bestimmen.  Indem  Aristoteles  die  Verderblichkeit  dieser
Formen  zeige  und  zugleich  die  Wege  zur  Abwendung  derselben
und  der  mit  ihnen  verbundenen  Schäden  des  Gemeinwohles
aufweise,  habe  er  sich  als  einen  ächten  Gesetzesweisen  bekundet, 3
und  biete  auf  wenigen  Blättern  mehr  als  das  gesammte  Corpus

1  Comp.  stud.  pliil.,  c.  4.
2  Baco  bezieht  sich  liier  auf  Aristot.  Pol.  Vit,  c.  1  ff.
3  Aristoteles  et  ejus  discipulus  Theophrastus  omnia  eompleverunt,  ut  dielt
M.  Tullius  quinto  Academicorum  libro  (vielleicht  Versehen  statt  Fin.  V,  4),
et  ab  his  habuerunt  omnes  Latini  omnes  leges  prineipaliter;  quamquam
Leges  XII  Tab.  fuerunt  transscriptae  ex  dictis  Solonis  Atlieniensis.  Sed
dolendum,  quod  haec  pars  philosophiae  non  est.  apud  Latinos  usu  nisi  laicaliter,
  secundum  quod  imperatores  et  reges  statuerunt  Op.  tert.,  c.  14.
            
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