Die Psychologie, Erfcenntniss- und Wissenschaftslehre des Roger liaco. 569
Baco gliedert die Philosophia moralis in sechs Theile,
von welchen indess bis jetzt nur die drei ersten handschriftlich
aufgefunden worden sind. In diesen behandelt der erste Theil
die Principienlehre, der zweite die Gesellschaftslehre, der dritte
die moralischen Verpflichtungen jedes Einzelnen als solchen. 1
Nach seiner eigenen Angabe verhalten sich diese drei Theile
zu einander, wie Cultus Dei, Bonum commune, Bonum privatum;
hiedurch ist auch die Rangordnung in ihrer Aufeinanderfolge
bestimmt. In der Gesellschaftslehre 2 entwickelt Baco unter
häufiger Verweisung auf Avicenna seine Theorie vom Staate und
dessen fundamentalen Einrichtungen, von den Gesetzen, durch
welche die eheliche Gemeinschaft, das Verhältnis zwischen
Obrigkeiten und Untergebenen, Herren und Dienern, Hausvätern
und Familiengenossen, Lehrern und Schülern zu regeln
ist. Als die drei nothwendigen Factoren zur Feststellung und
Herhaltung der rechtlichen Ordnung im bürgerlichen Gemeinwesen
bezeichnet er die Lenker, die Hilfsorgaue der Leitgewalt
und die Gesetzeskundigen. Unnütze, arbeitsscheue Glieder der
bürgerlichen Gesellschaft sollen nicht geduldet, sondern ausgewiesen
und unter besondere Aufsicht gestellt werden. Der
Staatsschatz, dessen Einkünfte in gesetzlich festgestellten Abgaben,
Strafgeldern und Kriegsbeute bestehen, soll neben der
Bestreitung der übrigen für das Gemeinwohl nöthigen Ausgaben
auch den Alten und Gebrechlichen zu Gute kommen; auch
die Lehrer des Gesetzes müssen durch denselben sustentirt
werden. Baco verbreitet sich weiter über Erbschaftsrecht und
Testamente, Verträge und Processsachen; keine Art unsolider
Schwindelei soll geduldet, Glückspiele und andere auf Ausbeutung
und Corrumpirung der bürgerlichen Gesellschaft abzielende
Unternehmungen sollen verpönt sein. Auch auf die Strafjustiz
und das Kriegswesen wirft er einen flüchtigen Blick.
Für die Succession in der Herrschaft soll Sorge getragen sein;
Baco erklärt sich für die durch Wahl zu bestimmende Succession.
Der Staatslenker heisst bei ihm stets Legislator; er
1 Auch im Opus tertium (c. 14) scheidet Baco die Moralphilosophie in sechs
Theile. Der Inhalt des vierten und fünften Theiles bezieht sich auf die
Ekklesiastik; der sechste Theil handelt de causis ventilandis coram judice
inter partes, ut fiat justitia.
2 Philos. mor., c. 7. Vgl. die Auszüge hei Charles p. 344—-347.