Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Die  Psychologie,  Erfcenntniss-  und  Wissenschaftslehre  des  Roger  liaco.  569

Baco  gliedert  die  Philosophia  moralis  in  sechs  Theile,
von  welchen  indess  bis  jetzt  nur  die  drei  ersten  handschriftlich
aufgefunden  worden  sind.  In  diesen  behandelt  der  erste  Theil
die  Principienlehre,  der  zweite  die  Gesellschaftslehre,  der  dritte
die  moralischen  Verpflichtungen  jedes  Einzelnen  als  solchen.  1
Nach  seiner  eigenen  Angabe  verhalten  sich  diese  drei  Theile
zu  einander,  wie  Cultus  Dei,  Bonum  commune,  Bonum  privatum;
hiedurch  ist  auch  die  Rangordnung  in  ihrer  Aufeinanderfolge
bestimmt.  In  der  Gesellschaftslehre 2  entwickelt  Baco  unter
häufiger  Verweisung  auf  Avicenna  seine  Theorie  vom  Staate  und
dessen  fundamentalen  Einrichtungen,  von  den  Gesetzen,  durch
welche  die  eheliche  Gemeinschaft,  das  Verhältnis  zwischen
Obrigkeiten  und  Untergebenen,  Herren  und  Dienern,  Hausvätern ­
  und  Familiengenossen,  Lehrern  und  Schülern  zu  regeln
ist.  Als  die  drei  nothwendigen  Factoren  zur  Feststellung  und
Herhaltung  der  rechtlichen  Ordnung  im  bürgerlichen  Gemeinwesen ­
  bezeichnet  er  die  Lenker,  die  Hilfsorgaue  der  Leitgewalt
und  die  Gesetzeskundigen.  Unnütze,  arbeitsscheue  Glieder  der
bürgerlichen  Gesellschaft  sollen  nicht  geduldet,  sondern  ausgewiesen ­
  und  unter  besondere  Aufsicht  gestellt  werden.  Der
Staatsschatz,  dessen  Einkünfte  in  gesetzlich  festgestellten  Abgaben, ­
  Strafgeldern  und  Kriegsbeute  bestehen,  soll  neben  der
Bestreitung  der  übrigen  für  das  Gemeinwohl  nöthigen  Ausgaben
auch  den  Alten  und  Gebrechlichen  zu  Gute  kommen;  auch
die  Lehrer  des  Gesetzes  müssen  durch  denselben  sustentirt
werden.  Baco  verbreitet  sich  weiter  über  Erbschaftsrecht  und
Testamente,  Verträge  und  Processsachen;  keine  Art  unsolider
Schwindelei  soll  geduldet,  Glückspiele  und  andere  auf  Ausbeutung ­
  und  Corrumpirung  der  bürgerlichen  Gesellschaft  abzielende ­
  Unternehmungen  sollen  verpönt  sein.  Auch  auf  die  Strafjustiz ­
  und  das  Kriegswesen  wirft  er  einen  flüchtigen  Blick.
Für  die  Succession  in  der  Herrschaft  soll  Sorge  getragen  sein;
Baco  erklärt  sich  für  die  durch  Wahl  zu  bestimmende  Succession. ­
  Der  Staatslenker  heisst  bei  ihm  stets  Legislator;  er
1  Auch  im  Opus  tertium  (c.  14)  scheidet  Baco  die  Moralphilosophie  in  sechs
Theile.  Der  Inhalt  des  vierten  und  fünften  Theiles  bezieht  sich  auf  die
Ekklesiastik;  der  sechste  Theil  handelt  de  causis  ventilandis  coram  judice
inter  partes,  ut  fiat  justitia.
2  Philos.  mor.,  c.  7.  Vgl.  die  Auszüge  hei  Charles  p.  344—-347.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.