Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Briefe  des  Claudius  Cantiuncula  und  Ulrich  Zasius.  Von  1521—1533.

433

spiritu  plenissimanF  nennt.  Endlich  erhielt  Cantiuncula  das
erste  Capitel  der  ersehnten  Racemationes,  ,dici  non  potest,  sagt
er,  quam  arrideat  (sc.  primum  caput)',  er  wünscht  Brassicanus
ganz  und  gar  hei  der  Jurisprudenz  zu  sehen,  denn  er  verspricht ­
  sich  sehr  viel  von  ihm.  In  dem  früheren  Schreiben
frag  Cantiuncula  auch  um  Privatverhältnisse  des  Brassicanus,
ob  nemlich  dieser  verheirathet  sei,  in  diesem  Briefe  gratulirt
er  ihm  zur  neuen  Ehe,  wodurch  wir  über  Brassicanus  Familienbeziehungen
  eine  bisher  nicht  bekannte  Notiz  erhalten.  —
Cantiuncula  äussert  in  diesem  Schreiben  die  grösste  Anhänglichkeit ­
  an  den  jungen  Freund  und  malt  in  heiterer  Phantasie
das  Glück  eines  innigen  Zusammenlebens  und  Zusammenwirkens ­
  aus.  Nach  der  Fortsetzung  dev  Racemationen  begehrt
er  auch  jetzt  wieder.  Damals  (1522)  scheint  sich  Cantiuncula
der  Hoffnung  hingegeben  zu  haben,  Brassicanus  in  Basel  sehen
zu  können,  wohin  er  dann  zum  Yerdrusse  des  Zasius,  Bonifaz
Amerbach  brachte.  Die  gelehrten  Anmerkungen  lobt  er  auch
in  einem  anderen  Briefe  (Nr.  VI):  quae  tales  sunt,  ut  umbram
esse  cognoscam  quicquid  conati  sumus,  si  ad  tua  conferatur.
Er  muntert  ihn  auch  neuerdings  auf,  bei  der  Jurisprudenz  zu
verbleiben,  um  die  er  sich  so  verdient  gemacht,  in  eingehender ­
  Weise  bespricht  er  die  zwei  Capitel,  die  ihm  Brassicanus
geschickt.  Viel  habe  er  sich  von  ihm  versprochen,  aber  er
habe  alle  seine  Erwartungen  weitaus  übertroffen,  was  ihn
sowohl  in  seinem,  als  im  Interesse  der  Gesammtheit  innig  freue.
Er  bittet  ihn  endlich,  in  Tübingen  zu  bleiben,  damit  sie  sich
näher  seien.  Fort  und  fort  feuert  er  den  Freund  an,  sich  nicht
länger  mehr  bei  den  Vorspielen  aufzuhalten,  sondern  adgredere
nunc  iustam,  quae  tibi  dudum  in  legibus  decreta  est,  prouinciam.
  Er  billigt  allerdings  des  Brassicanus  Adagien,  doch
wünscht  er  nicht,  dass  diese  Beschäftigungen  das  eigentliche
Hauptwerk  verzögern  (ep.  IX).  Und  stets  mahnt  er  dazu,  die
Schrifterklärung  den  Theologen,  die  Grammatik  und  Rhetorik
den  dazu  angestellten  Lehrern  zu  überlassen  und  sich  ganz
der  Rechtsgelehrsamkeit  zu  widmen.  Diess  sei  sein  Gebiet,
viel  Rühmenswerthes  finde  er  an  den  Adagien,  aber  seine
Scholien  seien  ihm  doch  viel  angenehmer,  ihnen  sehe  er  es  an,
dass  die  Jurisprudenz  dem  Brassicanus  einst  so  viel  verdanken
werde,  wie  jetzt  dem  Budaeus,  Alciat  oder  Zasius.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.