Briefe des Claudius Cantiuncula und Ulrich Zasius. Von 1521—1533.
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spiritu plenissimanF nennt. Endlich erhielt Cantiuncula das
erste Capitel der ersehnten Racemationes, ,dici non potest, sagt
er, quam arrideat (sc. primum caput)', er wünscht Brassicanus
ganz und gar hei der Jurisprudenz zu sehen, denn er verspricht
sich sehr viel von ihm. In dem früheren Schreiben
frag Cantiuncula auch um Privatverhältnisse des Brassicanus,
ob nemlich dieser verheirathet sei, in diesem Briefe gratulirt
er ihm zur neuen Ehe, wodurch wir über Brassicanus Familienbeziehungen
eine bisher nicht bekannte Notiz erhalten. —
Cantiuncula äussert in diesem Schreiben die grösste Anhänglichkeit
an den jungen Freund und malt in heiterer Phantasie
das Glück eines innigen Zusammenlebens und Zusammenwirkens
aus. Nach der Fortsetzung dev Racemationen begehrt
er auch jetzt wieder. Damals (1522) scheint sich Cantiuncula
der Hoffnung hingegeben zu haben, Brassicanus in Basel sehen
zu können, wohin er dann zum Yerdrusse des Zasius, Bonifaz
Amerbach brachte. Die gelehrten Anmerkungen lobt er auch
in einem anderen Briefe (Nr. VI): quae tales sunt, ut umbram
esse cognoscam quicquid conati sumus, si ad tua conferatur.
Er muntert ihn auch neuerdings auf, bei der Jurisprudenz zu
verbleiben, um die er sich so verdient gemacht, in eingehender
Weise bespricht er die zwei Capitel, die ihm Brassicanus
geschickt. Viel habe er sich von ihm versprochen, aber er
habe alle seine Erwartungen weitaus übertroffen, was ihn
sowohl in seinem, als im Interesse der Gesammtheit innig freue.
Er bittet ihn endlich, in Tübingen zu bleiben, damit sie sich
näher seien. Fort und fort feuert er den Freund an, sich nicht
länger mehr bei den Vorspielen aufzuhalten, sondern adgredere
nunc iustam, quae tibi dudum in legibus decreta est, prouinciam.
Er billigt allerdings des Brassicanus Adagien, doch
wünscht er nicht, dass diese Beschäftigungen das eigentliche
Hauptwerk verzögern (ep. IX). Und stets mahnt er dazu, die
Schrifterklärung den Theologen, die Grammatik und Rhetorik
den dazu angestellten Lehrern zu überlassen und sich ganz
der Rechtsgelehrsamkeit zu widmen. Diess sei sein Gebiet,
viel Rühmenswerthes finde er an den Adagien, aber seine
Scholien seien ihm doch viel angenehmer, ihnen sehe er es an,
dass die Jurisprudenz dem Brassicanus einst so viel verdanken
werde, wie jetzt dem Budaeus, Alciat oder Zasius.