Briefe des Claudius Cantiuncula uud Ulrich Zaeius. Yon 1521—1533.
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forschen, eine Reihe von Werken 1 herauszugeben und mit seinen
Funden den Gelehrten zu dienen.
Seine Paraphrasen der Institutionen (1533 ff.) machten
aufs Neue Aufsehen in der gelehrten Welt, um 1542 gewahren
wir ihn an der Spitze der k. Kanzlei zu Eusisheim, 1543 auf
dem Tage zu Speier, 1546 auf dem zu Regensburg, 1547 auf
dem zu Augsburg; über seinen Ausgang ist Nichts überliefert,
auch sein Todesjahr lässt sich nur annähernd bestimmen —
Rivier setzt es vor 1561 oder 1562 an. — Jedesfalls war
Cantiuncula ein Mann von grosser Vielseitigkeit des Wissens
und ausgezeichneter Formvollendung — man vergleicht ihn in
dieser Hinsicht mit Muretus—es gereicht wohl zu seinem Ruhme,
dass ihn so grosse Männer hochhielten und von ihm nur lobend
sprachen. Die von Rivier, sowie die von mir mitgetheilten
Schreiben, zeigen ihn aber auch als einen sehr artigen und
urbanen Mann, der im Umgänge mit den Grossen sich an
entgegenkommenden Meinungsausdruck gewöhnt hatte.
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Der Codex Pal. Vindob. 8987 enthält eine Reihe von
Aufschreibungen, die sich auf Cantiuncula beziehen. Es sind
diess: von Fol. la — 6 a ein mit C. Cantiuncula Juris consultus
unterzeichnetes ,Responsum ad quaestionem, in qua specie florenorum
facienda sit redemtio arcis et oppidi Kulsen quam
Theodoricus archiepiscopus Moguntinus cum pacto reluitionis
Johanni a Witstat uendiderat et archiepiscopus Albertus a. 1533
redimere cupiebat/ 2 Diesem Responsum folgen dann verschiedene
Aufzeichnungen, ein Brieffragment (fol. 6 b) das sub XIV erscheint,
und endlich ein Gutachten über den Friedensbruch
Franz von Sickingen (Sicinius) (von fol. 7 ■— 18 a), der dem
Kurfürsten absagte. In diesem weitläufigen, frisch geschriebenen,
reichlich mit Allegationen versehenen Rechtsgutachten, 3 das
nach Sickingens Tod verfasst ward, erklärt sich Cantiuncula
) für die Rechte und Forderungen der Kinder jenes Ritters und