Horawitz. Briefe des Claudius Cantiuncula und Ulrich Zasius. Von 1521—1533. 42o
Briefe des Claudius Canti uneula und Ulrich Zasius.
Von 1521 — 1533.
Von
Adalbert Horawitz.
Juristenbriefe sind es, die ich im Folgenden mittheile.
Durch A. Rivier’s Claude Chansonette (Juriseonsulte Messin
et ses lettres inedites, Bruxelles 1878. Extrait du tome XXIX
des Memoires couronnes et autres Memoires publies par
l’Academie royale de Belgique) neuerdings auf Claudius Cantiuncula
aufmerksam gemacht, fand ich in meinen Excerpten
über J. Faber, J. A. Brassicanus, Camers und Cantiuncula
auch Briefe des genannten Juristen und drei Schreiben des
Ulrich Zasius verzeichnet, die ich nach der Durchsicht vollständig
zu ediren beschloss. 1
Denn nicht blos die Schreiber dieser Briefe sind berühmt
genug, um ihrem Nachlass Beachtung zu sichern, auch der
Inhalt des Vorliegenden schien meist so bedeutend, dass er als
Ergänzung für Rivier’s Werk und Riegger’s Sammlung der
Zasius-Briefe wohl eine Edition verlohnen mag.
Im Ganzen sind es sechszehn Stücke, die hier mitgetheilt
werden; dreizehn Briefe des Cantiuncula an
J. A. Brassicanus, Joh. Faber, Heinrich von Idstetten, Joh.
Brotephus, den Secretär von Strassburg, drei von Ulrich
Zasius an J. Faber.
Die Briefe sind aus den Jahren 1521 —1533 und stammen
also aus einer Zeit voll der grössten Wandlungen und Erschütterungen
; jene Epoche war es ja, in der sich Humanisten
1 Die Originale befinden sich in den Codices 9735, 9737 g und 8987 der
k. k. Hofbibliotliek zu Wien.