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Gebauer.
etymologischen Ursprung dieses Lautes, aber sie sind auch kein
hinreichendes Zeugniss dagegen. Sie kommen verhältnissmässig
sehr selten vor und die Mehrzahl von ihnen ist theils
durch die abweichende Aussprache zu rechtfertigen, theils
durch unvollkommene Orthographie zu erklären. Von den
Abweichungen der Aussprache wird weiter unten die Rede
sein. Was aber die Orthographie betrifft, so darf man nicht
übersehen, dass ihre Mittel bis gegen das Ende des XIII. Jahrh.
sehr ungenügend waren, dass sie sich erst mit der Zeit entwickelten
und vervollkommneten, und dass in Folge dessen
auch die Jotierung, selbst wo sie etymologisch berechtigt ist,
in der Schrift erst dann gehörig durchgeführt werden konnte,
als die orthographische Kunst schon genügend entwickelt war.
Es gilt hier dasselbe, was von den weichen e-Silben; z. B. in
hrziessyl Pass. 397, d. i. hfesil asl. grlsili, hat sich das e
sicherlich nicht erst um das Jahr 1300 entwickelt, es war
hier sicher lange vorher und gewiss schon im XIII. Jahrh.,
und doch liest man in einem Liede aus dem Ende dieses Jahrhunderts
blosses e: Evino zressenie statt zhfesenie (Cas. Cesk.
Mus. 1878, 293).
9) Es liegt ferner auch die Einwendung nahe, dass in
der Mehrzahl der Fälle die Jotation ohne etymologische Berechtigung
ist. In Fällen wie Dat. sing, sboziw aus sboziju,
zabw aus zabiju u. dgl. ist die Jotation aus der uncontrahierten
Form herübergekommen und demnach berechtigt; dies ist
aber nicht der Fall im Acc. mezrt, 1. sing, prosw u. s. w.;
zwar ist auch hier einst ein etymologisches j gewesen, indem
diese Formen aus *meeZ/u, *pros/u ... zu erklären sind, das j
ist aber in den erfolgten Lautveränderungen dj-z, sj-s . . .
aufgegangen und bietet keine Berechtigung zur Jotation im
altböhm. mßzju, pro§ju . . . Die Einwendung fragt also nach
dem Ursprünge des j in mezju, proSju . . .,- sie bestreitet,
dass er etymologisch wäre, und erklärt darauf hin diese Jotation
für ein bloss graphisches Zeichen ohne selbstständigen
lautlichen Werth. Dieser Schluss ist aber unrichtig. Selbst
wenn man zugibt, dass die hier besprochene Jotation unorganisch
ist, so ist deswegen ihr lautliches Dasein doch nicht
in Abrede zu stellen, denn sie hat, was wahrscheinlich ist
(Schmidt, Beiträge 6. 131 ff., Miklosich, Altsloven. lautlehre 3