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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

302

Gebauer.

Zeugniss,  indem  es  den  Consonanten  der  Silben,  um  die  es
sich  hier  handelt,  mit  dem  ihm  eigenthtimlichen  Erweichungsbuchstaben
  h  verbindet,  z.  B.  batÄo  Voc.  sing.,  d.  i.  bäfo  30,
kskonczienAu  d.  i.  k  skonceM  42  u.  s.  w.  Die  Annahme  einer
harten  Aussprache  kfesfanka  u.  s.  w.  fällt  also  weg  und  es
bleibt  zu  untersuchen,  ob  cfdbel  oder  Äabel,  dusw  oder  dus/w  .  .
gesprochen  wurde,  oder  allgemein  gesagt:  ob  eine  und  was
für  eine  Regel  in  Betreff  der  jotierten  und  nicht  jotierten  Aussprache ­
  der  altböhm.  weichen  a-,  o-  und  »(-Silben  gegolten  habe.
Zur  Entscheidung  müssen  die  Schreibweisen  alter  Handschriften
zu  Rathe  gezogen  werden  und  es  werden  sich  hiezu  solche
Handschriften  eignen,  die  in  Bezug  auf  die  e-Silben  in  einem
genügenden  Masse  genau  sind  und  von  denen  man  also'annehmen ­
  kann,  dass  sie  die  Sache  auch  sonst  streng  nehmen
und  die  Praejotation  nicht  in  blos  graphischer  Geltung  (als
Erweichungszeichen),  sondern  zur  Bezeichnung  eines  wirklichen
Lautes  gebrauchen.  Leider  enthält  das  der  Abhandlung  über
die  weichen  e-Silben  zu  Grunde  gelegte  und  in  dieser  Beziehung ­
  als  musterhaft  befundene  Passionale  für  die  weichen  a-,
o-  und  »i-Silben  wenig  Stoff  und  wir  sind  genothigt,  unsere
Untersuchungen  an  solchen  Denkmälern  vorzunelnnen,  die  dem
Pass,  an  Strenge  und  Genauigkeit  mehr  oder  weniger  naclistehen.
  Es  wird  sich  indess  zeigen,  dass  auch  sie  zur  Feststellung ­
  der  Regel  in  einem  befriedigenden  Grade  genügen.
Boim  Abstrahiren  der  Regel  müssen  natürlich  die  relativ
genauesten  oder  genaueren  Handschriften  vor  allen  anderen
berücksichtigt  werden  und  den  Ausschlag  geben.  Daneben
können  aber  auch  regelmässige  Belege  aus  jüngeren  und  minder
genauen  Sprachdenkmälern  (z.  B.  aus  dem  jüngeren  Theile
des  Pass.,  Kat.,  Pror.,  Stit.  u.  a.)  mit  angeführt  werden,  d.  h.
aus  Handschriften,  die  zwar  die  Jotation  auch  als  blosses  Erweichungszeichen ­
  anwenden,  die  aber  die  alte  Regel  im  Ganzen
doch  beobachten  und  deutlich  erkennen  lassen;  jene  von  ihren
Beispielen,  die  mit  der  Regel  übereinstimmen,  sind  Reste  der
alten  zum  Theil  schon  geschädigten  Regelmässigkeit  und  daher
auch  für  uns  verwendbar.
            
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