Die Entwicklung der Staatewissenscliaffc bei den Griechen.
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dieser beiden, wir dürfen jetzt unbedenklich sagen, wunderbaren
Erscheinungen in der Geschichte der Welt, dass in ihnen
die zwei grossen, scheinbar so theoretischen Grundbegriffe der
Wissenschaft der Gesellschaft, die strenge Geschlechterordnung
und ihr Gegensatz, die staatsbürgerliche Gesellschaft, einander
als unbestreitbare Thatsachen entgegentreten, in denen der gemeinsame
und gleichartige Geist des Hellenenthums mit seiner
ganzen Poesie und mit seiner ganzen Freiheit sich in der Hand
jenes gewaltigen Factors gestaltet, den wir den Besitz genannt
haben. Noch zwar ist dies Sparta nicht Gegenstand der Wissenschaft,
aber es ist was es ist durch den bewussten Willen der
diesen Besitz erfasst und ihn da unterwirft, wo er dem Menschen
am nächsten tritt, in seinem Ertrage für den Einzelnen wie für
das Ganze, ihn scharf begränzend und in Fesseln bannend, die
ihm zwar seine Gefahr, wohl aber seine lebendige Kraft nehmen,
während Athen diesen Besitz frei gewähren lässt, sich ihm mehr
hingehend als es die staatsbürgerliche Tugend und Ehre ertragen
können. So ist das Element aus welchem die Staatswissenschaft
entstehen soll und das wir so viel Mühe haben
theoretisch zu begreifen, hier thatsächlich aus seiner Verbindung
mit dem individuellen Leben hinausgeschieden und wenn
nicht zum Gegenstand der Untersuchung, so doch zum Gegenstand
der Gesetzgebung gemacht. Und einmal in dieser Weise
selbständig hingestellt, wird es von jetzt an mit oder ohne
Bewusstsein der Gesetzgeber wie der Denker nicht mehr verloren.
Mit diesem Verständniss des Besitzes ist daher das
gewonnen, was nach den früheren Darstellungen aus der Staatskunde
und der Staatsphilosophie die Staats Wissenschaft gemacht;
das Erkennen des Staatslebens hat in seine Kcnntniss und seine
Begriffe die Causalität aufgenommen und von jetzt an dürfen
wir sagen, dass jede positive Verfassung eines freien Volkes als
das Resultat der Freiheit und der Besitzvertheilung betrachtet
werden muss. Darum aber haben wir geglaubt, gerade die
Lykurgische Verfassung an die geschichtliche Spitze aller
Entwicklung der eigentlichen Staatswissenschaft zunächst in
Griechenland stellen zu müssen und ein Blick auf die grossen
Philosophen lehrt uns, dass wir auch thatsächlich Recht haben.
Denn dem Plato wie dem Aristoteles ist diese spartanische
Verfassung nicht etwa eine einfache Thatsache oder ein