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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Steiu.

und  nicht  auf  Grundlage  des  Besitzes,  den  es  verachtet,  sondern
auf  Grundlage  der  persönlichen  mannhaften  Leistung  selbst,  das
seiner  Freiheit  zugestanden,  was  wir  die  aufsteigende  Classenbewegung
  nennen.  Denn  nicht  allein,  dass  es  seine  Sklaven
auch  von  Staatswegen  frei  liess  und  so  zuerst  das  ganze  Rechtsgebiet ­
  des  Freigelassenen  gründete,  dem  wir  in  Rom  wieder
begegnen,  es  hatte  sogar  seine  Herd-  und  Tischgenossen,  die
poOwvs?  oder  [j.öGay.sc,  Kinder  aus  der  beherrschten  Classe,  welche
die  Erziehung,  das  Waffenrecht  und  die  staatsbürgerliche  Stellung
mit  denen  der  Spartaner  theilten  und  völlig  in  ihre  Reihe  traten,
aber  wieder  nicht  durch  Reichthum  und  Glanz,  sondern  durch
den  Werth,  den  sie  sich  selber  durch  das  gaben,  was  sie  dem
Staate  leisteten.  So  begeisterte  jene  Verfassung  die  Herrschenden ­
  durch  den  Ruhm  den  sie  besassen;  die  Beherrschten  aber
durch  den,  den  sie  mit  eigener  Kraft  erwerben  konnten.  Und
mit  dieser  in  sich  geschlossenen  festen  und  wehrhaften  Ordnung ­
  trat  nun  Sparta  in  die  griechische  Welt  hinein,  die  auf
allen  Punkten  von  den  gesellschaftlichen  Gegensätzen  durchdrungen ­
  und  bewegt  war  —  war  es  ein  Wunder,  dass  sich  da
Alles,  was  sich  nach  Festigkeit  und  Ordnung  sehnte,  sofort  an
dies  Sparta  anschloss?  Und  anderseits  war  es  ein  Wunder,
dass  es  bei  seiner  schon  verfassungsmässig  gewordenen  Verachtung ­
  vor  dem  Erwerb  des  Reichthums  in  einen  fast  unlösbaren ­
  Gegensatz  mit  allen  jenen  Völkern  treten  musste,  deren
verfassungsmässige  Ordnung  und  Entwicklung  grade  auf  diesem
gewerblichen  Reichthum  und  seinem  Erwerb  beruhte?  So
scharf  auch  die  dialektische  Untersuchung  Vorgehen  mag,  nie
wird  sie  die  beiden  grossen  Begriffe  von  Grundbesitz  und
Werthbesitz,  von  Grundherrschaft  und  gewerblichem  Reichthum,
von  der  Kraft  des  über  das  Streben  nach  Erwerb  erhabenen
Mannes  und  der  Macht  der  Arbeit,  die  nach  demselben  ringt,
von  der  Tugend,  die  im  entsagenden  aber  doch  freien  Hingeben
an  ein  grosses  und  mächtiges  Ganzes  und  der  nie  rastenden,
aber  individuellen  Thätigkeit,  aus  der  allein  die  Grösse  des
Vermögens  entspringt,  so  klar,  so  fassbar  und  zugleich  so  in
seiner  grundlegenden  geschichtlichen  Bedeutung  zu  erkennen
und  zu  beschreiben  wissen,  wie  sie  uns  hier  in  dieser  Gestaltung ­
  Spartas  gegenüber  dem  des  freilich  noch  wenig  entwickelten ­
  Athen  entgegentritt.  Das  aber  ist  eben  die  Stellung
            
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