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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Stein.

ouoe  twXetv  Sjeornv*  (Heracl.  Pol.  2)  —  was  durch  Plut.  Agis  5
bekanntlich  mit  dem  Zusatz  bestätigt  wird,  dass  die  Schenkungen ­
  erlaubt  waren,  also  das  Eigenthum  erhalten  blieb.  Und  in
demselben  Sinne  ist  ohne  Zweifel  auch  die  fahrende  Habe
durchaus  nicht  Gemeingut  gewiesen,  sondern  jeder  hat  das
Seinige  gehabt;  wenn  Plutarch  glaubt  (Uyc.  9)  Lykurg  habe
auch  hier  durch  Gemeinschaft  der  Güter  erstrebt  ,TMrzixK<x3m
eScXsiv  t'o  avitjov',  so  ist  das  reine  Consecpienzmacherei;  der  Satz,
dass  jeder  sich  der  Fahrniss  des  anderen  bedienen  könne,
ist  ein  wirthschaftliches  Unding,  und  bedeutet  praktisch  nichts
als  das  alte  landwirthschaftliche  mutuum  und  commodatum
der  Körner,  über  dessen  Natur  und  Unterschied  von  unseren
Leih-  und  Darlehensbegriffen  man  jetzt  wohl  einig  ist.  Von
Gemeinschaft  der  Güter  darf  man  daher  nicht  reden;  es  war
wahrlich  genug  den  Ertrag  für  die  Gemeinschaft  zu  bestimmen
und  damit  dem  Gute  seinen  Genuss  für  den  Besitzer  und  den
Verkehrswerth  für  das  Ganze  zu  nehmen.  Denn  dass  die
Häuser  keine  Schlüssel  und  die  Weiber  keinen  Schmuck  haben
sollten,  brauchte  Lykurg  nicht  anzuordnen,  und  hat  es  gewiss
auch  nicht  gethan.  Was  war  zu  stehlen  und  womit  sollte  man
Schmuck  kaufen,  wenn  man  selbst  nichts  verdiente  und  den
Zehnt  des  TEpioi'/.oc  oder  utv)z.ooc  zu  den  Syssitien  hergab?  Aber
auch  so  schien  eine  der  grössten  Aufgaben  der  Welt  gelöst  und
eine  wunderbare  Basis  für  die  Reinheit  aller  Verfassung  gewonnen.
Denn  während  mit  dem  Eigenthum  die  rechtliche  Selbständigkeit ­
  des  Einzelnen  erhalten  blieb,  ward  die  Gewalt  des  Besitzes
über  die  ursprüngliche  iostyjc,  der  Unterschied  des  Ungleichen
innerhalb  der  Gleichheit,  welche  die  Wahl  und  das  allgemeine
Stimmrecht  zu  Grundlagen  der  Verfassung  erhoben  hatten  durch
die  Gemeinschaft  des  Ertrages  gebrochen;  der  Werth  und  die
Macht  des  Geldes  war  beseitigt  durch  das  Kaufverbot  fremden
Grundes  und  die  dem  Golde  und  Schmucke  feindliche  Sitte,
und  zum  ersten  Mal  scheint  die  Idee  der  freien  Gemeinschaft,
ungestört  durch  fremdartige  Kräfte,  nur  in  sich  selbst  ruhend,
dazustehen.
Freilich  nun  musste  Lykurg,  wollte  er  dauernd  dies  grosse
Ziel  erreichen,  einen  Schritt  weiter  gehen.  Besitz,  Ertrag  und
Genuss  sind  schliesslich  keine  natürlichen  Erscheinungen;  sie
gehören  dem  persönlichen  Leben,  und  was  über  den  Menschen
            
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