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Stein.
ouoe twXetv Sjeornv* (Heracl. Pol. 2) — was durch Plut. Agis 5
bekanntlich mit dem Zusatz bestätigt wird, dass die Schenkungen
erlaubt waren, also das Eigenthum erhalten blieb. Und in
demselben Sinne ist ohne Zweifel auch die fahrende Habe
durchaus nicht Gemeingut gewiesen, sondern jeder hat das
Seinige gehabt; wenn Plutarch glaubt (Uyc. 9) Lykurg habe
auch hier durch Gemeinschaft der Güter erstrebt ,TMrzixK<x3m
eScXsiv t'o avitjov', so ist das reine Consecpienzmacherei; der Satz,
dass jeder sich der Fahrniss des anderen bedienen könne,
ist ein wirthschaftliches Unding, und bedeutet praktisch nichts
als das alte landwirthschaftliche mutuum und commodatum
der Körner, über dessen Natur und Unterschied von unseren
Leih- und Darlehensbegriffen man jetzt wohl einig ist. Von
Gemeinschaft der Güter darf man daher nicht reden; es war
wahrlich genug den Ertrag für die Gemeinschaft zu bestimmen
und damit dem Gute seinen Genuss für den Besitzer und den
Verkehrswerth für das Ganze zu nehmen. Denn dass die
Häuser keine Schlüssel und die Weiber keinen Schmuck haben
sollten, brauchte Lykurg nicht anzuordnen, und hat es gewiss
auch nicht gethan. Was war zu stehlen und womit sollte man
Schmuck kaufen, wenn man selbst nichts verdiente und den
Zehnt des TEpioi'/.oc oder utv)z.ooc zu den Syssitien hergab? Aber
auch so schien eine der grössten Aufgaben der Welt gelöst und
eine wunderbare Basis für die Reinheit aller Verfassung gewonnen.
Denn während mit dem Eigenthum die rechtliche Selbständigkeit
des Einzelnen erhalten blieb, ward die Gewalt des Besitzes
über die ursprüngliche iostyjc, der Unterschied des Ungleichen
innerhalb der Gleichheit, welche die Wahl und das allgemeine
Stimmrecht zu Grundlagen der Verfassung erhoben hatten durch
die Gemeinschaft des Ertrages gebrochen; der Werth und die
Macht des Geldes war beseitigt durch das Kaufverbot fremden
Grundes und die dem Golde und Schmucke feindliche Sitte,
und zum ersten Mal scheint die Idee der freien Gemeinschaft,
ungestört durch fremdartige Kräfte, nur in sich selbst ruhend,
dazustehen.
Freilich nun musste Lykurg, wollte er dauernd dies grosse
Ziel erreichen, einen Schritt weiter gehen. Besitz, Ertrag und
Genuss sind schliesslich keine natürlichen Erscheinungen; sie
gehören dem persönlichen Leben, und was über den Menschen