Die Entwicklung der Staatswissensckaffc bei den Griechen.
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daher die Sache so einrichten, dass die Gesannntheit des
Dorischen Stammes in ihren ersten Existenzbedingungen, namentlich
im täglichen Unterhalt, an die Gesammtheit der Zehnten
des ganzen Landes in einer Weise angewiesen ward, dass
niemand mehr von seinem Zehnten, sondern alle von allen
Zehnten ihren täglichen Bedarf gedeckt sahen. Und das geschah
durch die Sysstiticn, die Gemeinschaft der Mahlzeiten, das einzige
Mittel jenen Zweck zu erreichen. Sie waren es, welche
nicht bloss den Aermeren der Gefahr entzogen jemals zu wenig
zu haben, sondern sie waren es auch, welche es dem Reicheren
gleichgültig machten, viel oder wenig zu besitzen, denn zwar
gehörte ihm der Besitz, nicht aber sein Ertrag; den musste er
der Gemeinschaft abliefern, und es war schliesslich nur ein
geringer Ruhm, vieles für andere herzugeben, da doch keiner
von allen arbeitete, sondern nur alle für jeden die Einbringung
des cpipo<; gewährten. Es ist daher wie man sieht gänzlich falsch
von einer Gütergemeinschaft unter den Spartanern zu reden;
wohl aber war die wirthschaftliche Grundlage des Spartanerthurns
die Gemeinschaft des Ertrages, und Lykurg ist es, der
die Scheidung von Gut und Ertrag zur Basis seiner zunächst
wirthschaftlichen und damit auch seiner gesellschaftlichen
Ordnung zuerst mit klarem Bewusstsein aufgestellt und durchgeführt
hat. Sein ist der Ruhm auf diesem Wege, den wir doch
nur mit den Begriffen der Nationalökonomie bezeichnen können,
das Wesen des Besitzes und seiner Gewalt zuerst der Idee
und dem Leben des Staats untergeordnet, und damit die gesellschaftlichen
Elemente von den wirthschaftlichen getrennt
zu haben. Es fiel ihm dabei gar nicht ein, das Eigenthum als
solches anzugreifen; im Gegentheil blieb es nach wie vor ein
oberster Grundsatz, dass es unehrenhaft — ais^pov — sei, überhaupt
Grund und Boden zu verkaufen und zu kaufen, ja es
war das offenbar wieder wie nach germanischem Recht überhaupt
nur zulässig für die ,walzenden Grundstücke 1 , welche die
Spartaner natürlich so gut hatten wie das alte Sonnenlehen der
Germanen — besassen ja doch die ,Erbtöchter* zur Zeit des
Aristoteles zwei Fünftheile des ganzen spartanischen Bodens! Was
aber das angestammte Gut, den ursprünglich an das Geschlecht
vertheilten xXijpoc; betraf, so war es direct verboten ihn zu verkaufen
— ,Tvjc os ap/aiaq |*o£pa? (d. li. des eigentlichen xXijpos)
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