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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Die  Entwicklung  der  Staatswiasenscliaft  hei  den  Griechen.

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liehen  Organes,  wir  möchten  sagen  durchtränkt,  dass  wir  schon
gar  nicht  mehr  sehen,  wie  weder  der  Orient  noch  das  königliche ­
  Griechenland,  geschweige  denn  die  Tyrannis,  jemals  auch
nur  daran  gedacht  haben,  weder  in  der  ersten  die  Freiheit,
noch  in  der  letzten  die  Ordnung  des  Staats  zu  finden.  Wahl
und  Organisation  der  obersten  Behörden  sind  absolut  neue
Erscheinungen  ;  ja  sie  sind  eine  neue  Staatsordnung  für  sich,
die  Grundlage  der  grossartigsten  Harmonie  im  Staate,  die  man
zu  denken  vermag.  Und  deshalb  sind  beide  Principien  der
ganzen  folgenden  Geschichte  nie  wieder  verloren  gegangen;
verloren  scheint  nur  die  Erinnerung  daran,  dass  wir  beide  erst
den  Verfassungen  von  Lykurg  und  Solon  verdanken.  Und
eben  so  verdanken  wir  ihnen  genau  auf  demselben  Punkte  den
Begriff  und  das  Recht  des  allgemeinen  Stimmrechts.  Es  ist
so  leicht  das  Wort  zu  gebrauchen  —  und  doch  müssen  wir
sagen,  dass  man  seine  wahre  Bedeutung  überhaupt  nicht  versteht, ­
  wenn  man  nicht  Begriff  und  Wesen  des  Besitzes  und
seiner  gesellschaftlichen  Ordnung  mit  ihm  in  Verbindung  bringt.
Das  allgemeine  Stimmrecht  heisst  für  jene  grosse  Staatsauffassung ­
  nicht  abstract  das  Recht,  dass  jeder  eine  Stimme  habe,
sondern  es  bedeutet  ihnen  vielmehr  das  Recht,  dass  die  Stimme
jedes  Berechtigten  gleich  sein  soll  ohne  Rücksicht  auf  den
Besitz.  Das  ist  das  Stimmrecht  jedes  möge  er
dieser  oder  jener  Gasse  angehören;  durch  die  gibt
sich  der  freie  Hellene  selbst  sein  Haupt;  ein  ’iijcwp.x  ist  bei
dem  Königthum  unmöglich  wie  bei  der  Tyrannis;  erst  die
Stimmscherbe  ist  die  Wirklichkeit  der  auTdpxsia.  Die  Organisation ­
  aber,  in  welche  durch  die  Abstimmung  bei  der  Wahl
der  Einzelne  hineingewählt  wird,  ist  eben  deshalb  nicht  meinem ­
  ßaaiXiz/r,  ap-/;<j,  nicht  mehr  eine  objective  Macht  für  den  der
sie  besitzt,  sondern  sie  wird  durch  die  Wahl  für  den  Gewählten
ein  Auftrag,  für  dessen  Vollziehung  er  dem  Wähler  verantwortlich ­
  wird.  Und  so  ist  ein  gewaltiger  Gedanke  hier  zuerst
in  der  Weltgeschichte  verwirklicht.  Diese  Wahl,  wie  sie  Lykurg
und  Solon  aus  dem  tiefen  Grunde  des  Hellenenthums  hervorriefen, ­
  ist  jetzt  nicht  mehr  ein  mechanischer,  mathematischer
Process  an  der  Stimmurne,  er  ist  vielmehr  die  Bethätigung
eben  jenes  in  jedem  Griechenherzen  lebendigen  Staatsbewusstseins, ­
  das  seine  Pflicht  gegen  den  Staat  nicht  im  blossen
            
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