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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Stein.

die  Publicisten  oder  die  Sophisten  haben  den  Begriff  des  vsp,oq
an  seinem  Gegensätze,  dem  Stxatov,  zuerst  untersucht  und  aufgestellt;
  nicht  aus  ihrem  subjeetiven  Geiste  sind  die  Ideen  von
Recht  und  Verfassung,  von  Staatsbürgerthum  und  Staatsideal
entstanden,  nicht  sie  haben  zuerst  nach  der  besten  Verfassung
gefragt  oder  von  der  Güterlehre,  dem  Besitz,  der  Verkeilung
desselben,  seiner  Gewalt,  der  Freiheit  oder  Unfreiheit  der
Völker  und  Staaten  gesprochen,  sondern  sie  haben  nur  zur
Wissenschaft  zu  erheben  gewusst,  was  schon  Jahrhunderte  vor
ihnen  im  Bewusstsein  der  Hellenen  gelebt  hatte.  Sie  sind  jener
Zeit  der  ersten  Jugend  des  griechischen  Staatsbewusstseins
gegenüber  doch  nur  die  Edelsteine,  in  denen  der  Glanz  des
ursprünglichen  griechischen  Geistes  uns  funkelnd  entgegen
leuchtet,  das  Wort,  in  welches  sich  die  Empfindung  der  edelsten
griechischen  Welt  zusammenfasst,  als  das  Gefühl  ihres  Unterganges
  ihr  nahe  tritt.  Und  wenn  sie  die  ersten  sind,  welche
wie  Plato  diese  Güterwelt  philosophisch  fassten  oder  wie  Aristoteles, ­
  sie  wissenschaftlich  zu  behandeln  versuchten,  so  sind  sie
es  darum,  weil  zweihundert  Jahre  der  bittersten,  ja  vernichtendsten ­
  Erfahrung  sie  belehrt  hatten,  wie  viel  gegenüber
jenem  Besitz  die  Gesetzgeber  der  früheren  Epoche  verstanden
und  gewagt,  und  wie  wenig  ihnen  doch  zuletzt  gelungen  war.
Und  so  ist  nun  dieses.  Und  jetzt  wird  es  immerhin
seinen  Werth  haben,  von  diesem  jener  Epoche  Gemeinsamen
zu  dem  besonderen  Charakter  der  einzelnen  Gesetzgebungen
herabzugehen.  Denn  das  ist  wie  schon  gesagt  klar,  dass,
wenn  ihre  Gesetze  es  wesentlich  mit  Besitzen  zu  tlmn  hatten,
sie  durchaus  nicht  dieselben  sein  konnten.  Zweihundert  Jahre
fast  liegen  zwischen  Lykurg  und  Solon;  es  ist  unmöglich,  dass
der  Besitz  in  zwei  Jahrhunderten  seine  Verkeilung,  ja  seine
Natur  selbst  nicht  geändert  haben  sollte.  Lakedämon  war  ein
naturgemäss  auf  Grundbesitz,  Attika  ein  naturgemäss  auf  Geldverkehr ­
  angewiesener  Staat;  es  war  unmöglich  auch  nur  in
der  Grundlage  des  Besitzes  die  Gleichheit  zu  finden.  So  musste
derselbe  Geist  den  wir  das  Hellenenthum  nennen,  in  dem  verschiedenen ­
  Körper  sich  unabweisbar  verschiedene  Gestaltungen
seiner  Staats-  und  Rechtsbildung  schaffen  ;  es  war  unmöglich,
dass  Lykurg  und  Solon  die  gleichen  Gefahren  ihrer  Staatsidee
vor  sich  sehen,  ja  es  war  unmöglich,  dass  sie  in  ihrem  Kampfe
            
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