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Stein.
zum Verständniss bringt. Und fast scheint es, als ob jene
Idee des Staats das sich selber zu sagen wüsste.
Denn allenthalben, wo dieselbe sich nun im freien Staatsbürgerthum
verwirklichen will und ihren idealen Willen im
Gesetze zum geltenden Recht macht, da wird dieses Gesetz in
irgend einer Weise zuerst die Ordnung der Güter und des
Besitzes und dann die Erziehung des Volkes in der Form gestalten,
welche sie selbst für die richtige und seiner eigenen
höchsten Aufgabe entsprechende erkennt. Das Gesetz kann
sich dabei irren, aber das Ideale aus dem es entspriesst erhält
sich auch im Irrthum; denn der Irrthum des Idealen ist stets
nur ein Irrthum über das Mittel, nie über den Zweck. Der
Zweck aber jener Gesetzgebung über Besitz und Erziehung,
welche der Idee des Staats ihre Wirklichkeit geben, liegt wieder
nicht bloss innerhalb der Gränzen jener beiden Elemente des
Staatslebens. Denn instinctiv, möchten wir sagen, empfindet
das nach dem Ideale strebende Leben eines solchen Staats,
dass im wirklichen Leben der Gemeinschaft jene beiden Factoren
gegenseitig in beständiger Wechselwirkung stehen; schon die
einfachste Beobachtung sagt mir, dass das Maass des Besitzes
und Erwerbes, wenn es sich selbst überlassen functionirt, immer
und unabweisbar auf die physische und geistige Erziehung und
Bildung seinen unwiderstehlichen Einfluss übt und zwar in
zweifacher, leicht erkennbarer Weise. Zuerst wird es dem Besitzenden
eine reichere Erziehung und Bildung geben; zweitens
wird es gerade dadurch den Besitz selbst als ein höchstes Gut,
als die feste Grundlage nicht bloss für die gesellschaftlichen
Güter der Ehre und Macht, sondern auch für den Erwerb der
geistigen Güter selbst, also als das höchste Ziel menschlichen
Strebens schätzen lehren. Und dass dieser doppelte Einfluss
des Besitzes mit den Thatsachen übereinstimmt, das wird man
wenig bezweifeln. Soll daher jene dem Ideale des Staats
dienende Gesetzgebung ihren eigentlichen Zweck erreichen,
so muss sie gegenüber der Gefahr, welche jene Herrschaft des
Besitzes für das Ideale mit sich bringt, unabweisbar zwei grosse
Grundsätze zur Grundlage des Staatslebens machen. Sie muss
einerseits jene geistige Entwicklung, das Herausbilden der
vollen und freien Persönlichkeit aus dem Menschen von dem
Besitze und seiner Verthcilung unabhängig, das ist zur Gesammt-