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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Die  Entwicklung  der  Staatswissenscliaft  bei  den  Griechen.

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ist;  und  darum  ist  nur  der  Staat,  der  dieses  vermag,  der  wahre
Freilieitsstaat,  die  wahre  Republik.
Und  darum  kann  auch  erst  in-  einem  solchen  Staat,  das
was  wir  formell  das  Gesetz  genannt  haben,  der  Idee  des  Gesetzes ­
  entsprechen.  Denn  wenn  das  Gesetz  der  einheitliche,
persönlich  gewordene  Wille  der  Staatsbürger  ist,  die  Staatsbürger ­
  selbst  aber  von  der  Idee  des  Staats  und  den  grossen
Bedingungen  seiner  Existenz  und  seiner  höchsten  Entwicklung
erfüllt  sind,  so  werden  sie  naturgemäss  das,  was  eben  jene
Idee  des  Staats  fordert,  zum  Inhalt  ihres  eignen  Willens,  das
ist  des  von  ihnen  beschlossenen  Gesetzes  machen.  Die  Idee
des  Staats  aber  ist  zuletzt  doch  die  Vollendung  der  Persönlichkeit. ­
  Diese  aber  ist  das,  was  wir  das'  an  sich  Gerechte,
to  or/.atov,  nennen.  Lebt  also  die  Idee  des  Staats  nicht  in
äusserlicher  Gewalt,  sondern  im  Bewusstsein  seiner  Bürger,  so
ergibt  sich  das  höchste  Ziel  aller  freien  persönlichen  Entwicklung ­
  in  dem  Leben  der  Gesammtheit;  das  Gesetz  wird  das
Gerechte,  der  vöp.o?  wird  das  oiy.aiov  suchen  und  sein  und  es  ist
erreicht,  was  wir  die  letzte  Verkörperung  des  Ideals  der  Menschheit ­
  nennen,  dass  jeder  Gegensatz  zwischen  geltendem  Gesetz
und  idealer  Gerechtigkeit  aufhört,  so  dass  das  geltende  Recht,
welches  durch  das  erste  entsteht,  zugleich  zur  Wirklichkeit  der
durch  die  letztere  geforderten  Sittlichkeit  wird.  Und  wo  immer
das  zum  Ausdruck  gebracht  wird,  da  hat  die  Menschheit  einen
mächtigen  Schritt  auf  der  Bahn  des  Ideals  ihres  Lebens  vorwärts ­
  gethan.
Damit  das  aber  sich  nun  auch  in  der  Wirklichkeit  des
Lebens  vollziehe,  sind  zwei  Dinge  nothwendig,  von  denen  das
eine  den  Elementen  und  Bewegungen  des  materiellen,  das
andere  denen  dos  persönlichen  Lebens  angehört.  Das  eine  ist
die  Ordnung  der  Güter  und  des  Besitzes  einerseits,  das  andere
die  Bildung  und  Erziehung  des  Geistes  aller  Staatsbürger
andererseits.  So  lange  jene  Idee  des  Staats  nicht  diese  beiden
Factoren  erfasst  und  sie  nach  sich  gestaltet  hat,  enthält  er  in
der  That  nur  eine  ideale,  keine  wirkliche  Freiheit,  er  ist  die
sittliche  Idee,  aber  noch  nicht  die  Wirklichkeit  derselben,
welche  Hegel,  der  jene  Momente  noch  nicht  selbständig  zu
verarbeiten  wusste,  eben  deshalb  in  seinem  Staatsbegriff  nicht
Sitzungsber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCIII.  Bd.  II.  Hft.  18
            
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