Die Entwicklung der Staatswissenscliaft bei den Griechen.
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ist; und darum ist nur der Staat, der dieses vermag, der wahre
Freilieitsstaat, die wahre Republik.
Und darum kann auch erst in- einem solchen Staat, das
was wir formell das Gesetz genannt haben, der Idee des Gesetzes
entsprechen. Denn wenn das Gesetz der einheitliche,
persönlich gewordene Wille der Staatsbürger ist, die Staatsbürger
selbst aber von der Idee des Staats und den grossen
Bedingungen seiner Existenz und seiner höchsten Entwicklung
erfüllt sind, so werden sie naturgemäss das, was eben jene
Idee des Staats fordert, zum Inhalt ihres eignen Willens, das
ist des von ihnen beschlossenen Gesetzes machen. Die Idee
des Staats aber ist zuletzt doch die Vollendung der Persönlichkeit.
Diese aber ist das, was wir das' an sich Gerechte,
to or/.atov, nennen. Lebt also die Idee des Staats nicht in
äusserlicher Gewalt, sondern im Bewusstsein seiner Bürger, so
ergibt sich das höchste Ziel aller freien persönlichen Entwicklung
in dem Leben der Gesammtheit; das Gesetz wird das
Gerechte, der vöp.o? wird das oiy.aiov suchen und sein und es ist
erreicht, was wir die letzte Verkörperung des Ideals der Menschheit
nennen, dass jeder Gegensatz zwischen geltendem Gesetz
und idealer Gerechtigkeit aufhört, so dass das geltende Recht,
welches durch das erste entsteht, zugleich zur Wirklichkeit der
durch die letztere geforderten Sittlichkeit wird. Und wo immer
das zum Ausdruck gebracht wird, da hat die Menschheit einen
mächtigen Schritt auf der Bahn des Ideals ihres Lebens vorwärts
gethan.
Damit das aber sich nun auch in der Wirklichkeit des
Lebens vollziehe, sind zwei Dinge nothwendig, von denen das
eine den Elementen und Bewegungen des materiellen, das
andere denen dos persönlichen Lebens angehört. Das eine ist
die Ordnung der Güter und des Besitzes einerseits, das andere
die Bildung und Erziehung des Geistes aller Staatsbürger
andererseits. So lange jene Idee des Staats nicht diese beiden
Factoren erfasst und sie nach sich gestaltet hat, enthält er in
der That nur eine ideale, keine wirkliche Freiheit, er ist die
sittliche Idee, aber noch nicht die Wirklichkeit derselben,
welche Hegel, der jene Momente noch nicht selbständig zu
verarbeiten wusste, eben deshalb in seinem Staatsbegriff nicht
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. XCIII. Bd. II. Hft. 18