Die Entwicklung der Staatswissenschaft bei den Griechen.
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berechtigt. Denn der Tyrann ist Tyrann, weil der nach seinem
absoluten Wesen persönliche Staat einen selbstbestimmten Willen
und nur einen Willen haben kann. Wo aber die Bildung dieses
Willens durch die Gesammtheit, vermöge der Gegensätze in
den gesellschaftlichen Classen sich selbst aufhebt, da tritt eben
die Einzelpersönlichkeit des Herrn für ihn ein; der Herr des
Staats ist eben die persönliche Verfassung selbst, weil, wenn
er die Volksverfassung zuliesse, der Kampf um das Recht zur
Gesetzgebung die Gesetzgebung selber unmöglich macht. Er
kann daher nur Selbstherrscher, Autokrat sein. Und so hat
die Tyrannei keine Verfassung.
Dagegen hat sie allerdings meistens eine sehr gute Verwaltung,
und man wird es leicht verstehen wenn wir nunmehr
sagen, dass der praktische Werth der Verwaltung in geradem
Verhältniss steht zu der Dauer jeder Dictatur. Es ist das
leicht in der Geschichte nachzuweisen; doch liegt es uns fern.
Gewiss ist aber, dass auch die Verwaltungsordnungen der
Dictaturen den individuellen Charakter des Dictators tragen
und daher nur selten von dauernder Bedeutung sind. Tragen
sie denselben nicht, sondern sind sie den wahren Bedürfnissen
des Gesammtlebens entsprechend, so dauern sie nicht bloss
selbst, sondern sie sichern auch die Dictatur; meist jedoch und
zwar aus demselben Grunde, nur bis zum Tode des Dictatoz's.
Denn da die Tyrannis wesentlich auf der Verwaltung und nicht
auf der Verfassung beruht, so wird sie nicht legitim und bietet
selbst mit ihren besten Leistungen keine Gewähr für die Sicherheit
in der Befriedigung der Bedürfnisse der öffentlichen Ordnungen,
während eben um jener Bedürfnisse willen ihr doch zuletzt
das Recht und die Macht gegeben war. Diese Sicherheit
oder -Unpersönlichkeit aber kann nur durch das verfassungsmässige
Gesetz gegeben werden; ein solches aber steht mit jeder
Ty rannis in unlösbarem Widerspruch, nicht durch den Tyrannen
selbst, sondern durch ihr eigenes Wesen. Ein freigebornes Volk
kann daher einen Dictator ertragen, aber keine Dynastie von
Dictatoren. Und wie dies für die eine Zeit gilt, so gilt es
auch für Griechenland. Denn das sind organische Gesetze für
die Bildungen des öffentlichen Rechtes. Und es wäre wohl
auch grosser Mühe werth, wenn bei den in unserer Zeit so
tief gehenden socialen Gegensätzen die Erkenntniss gerade