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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Stein.

Gewiss  ist  nämlich  der  Staat  alle  jene  Dinge  zugleich.
Aber  doch  ist  keines  derselben  für  sich  schon  der  Staat.  Und
da  keines  derselben  für  sich  der  Staat  und  damit  das  Ganze
ist,  so  muss  es  selbst  für  die  gewöhnlichste  Erwägung  in  diesem
grossen  organischen  Körper  etwas  geben,  das  ich  wohl  ziemlich
unabweisbar  als  etwas  für  sich  Seiendes  und  als  eine  selbständige ­
  Kraft  setzen  muss,  die  in  ihrer  Erscheinung  eben  die
Einheit  aller  jener  organischen  Momente  jenes  Ganzen  ist  und
daher  denselben  auch  bildet  und  beherrscht.
Dieses  selbständig  gedachte  Moment  der  Einheit  im  vielgestaltigen ­
  Organismus  des  Staats  nennen  wir  begrifflich  seine
Persönlichkeit,  als  thätige  Kraft  die  Staatsgewalt,  als  Träger
der  höchsten  Auffassung  und  Bestimmung  des  persönlichen
Lebens  die  Idee  des  Staats.  Ohne  dieses  Moment  kann  ich
mir  vielleicht  alle  einzelnen  Organe  und  Functionen,  aber  nicht
den  Staat  selbst  denken.
Nun  zeigt  es  sich,  dass,  so  lange  diese  Organe  und  ihre
Functionen  ihrem  eigenen  Wesen  nach  thätig  sind,  ich  mir
jener  Idee  des  Staats  als  einer  selbständigen  Kraft  nur  schwer
bewusst  werde,  denn  in  der  regelmässigen  Ordnung  der  öffentlichen ­
  Functionen  gelangt  ihre  specifische  Aufgabe  überhaupt
nicht  zu  eigner  Erscheinung;  es  genügt,  dass  sie  da  sei,  wie
der  Mittelpunkt  eines  Kreises.  Allein  so  wie  jene  Elemente
des  Staats  in  Unordnung  gerathen,  erwacht  sie  zu  der  ihr
eigenthümlichen  Arbeit;  und  wenn  gar  ein  einzelnes,  besonderes
Moment  des  Staats  sich  selbst  zum  Staate  machen  will,  sei  es
mit  oder  ohne  Kampf,  dann  entfaltet  sie  sich  in  ihrer  Kraft,
wirft  allen  Widerstand  der  Theile  vor  sich  nieder,  bewältigt
Recht,  Güter,  Besitz,  Menschen  und  Geschichte,  löst  sich  im
Kampfe  ums  Dasein  von  allen  sie  umgebenden  Factoren  los
und  erhebt  sich  selbst  zu  der  ihr  eignenden  höchsten  Gewalt
über  alle  Dinge;  und  das  ist  es  was  wir  zuletzt  die  Souveränetät,
die  Selbstherrlichkeit  des  Staats,  diejenige  höchste  Kraft  desselben ­
  nennen,  welche  ihren  Grund  nur  in  sich  selber  zu  suchen
vermag.  Und  um  dieser  seiner  höchsten,  alle  menschlichen
Factoren  bewältigenden  Kraft  willen,  hat  alle  Anschauung  der
Philosophie  wie  des  Volksbewusstseins  aller  Zeiten  das  Göttliche ­
  im  Staate  anerkannt.
            
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