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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Die  Entwicklung  der  Staatswissenachaft  bei  den  Griechen.

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gestanden.  Sie  haben  ihre  Arbeit  unermüdlich,  wenn  auch
schweigend  fortgesetzt;  schon  zu  Solons  Zeit  ist  Griechenland
ein  anderes  wie  zur  Zeit  Lykurgs.  Und  daher  wird  kein  Kundiger ­
  erwarten,  dass  die  Solonische  Gesetzgebung  der  Lykurgischen
  gleich  sein  konnte.  Dennoch  aber,  bei  allen  tiefen
Unterschieden,  welche  sie  darbieten,  erscheinen  sie  doch  zuletzt
als  Gestaltungen  und  Selbstbestimmungen  eines  und  desselben
Volkes;  ein  und  derselbe  Geist  wollt  uns  aus  ihnen  entgegen,
aber  auch  zugleich  beherrscht  ein  und  dasselbe  Gesetz  der
Rechts-  und  Staatsbildung,  ein  Gesetz  das  jene  empfunden  ohne
es  noch  klar  zu  wissen,  diese  Gesetzgebungen  des  Anfangs
der  eigentlich  griechischen  Geschichte.  Doch  vermöge  dieses
Gesetzes  können  wir  diese  grosse  Epoche  in  einem  Griffe  zusammenfassen; ­
  nur  dass  es  dabei  verstattet  sein  muss,  die
festen  Punkto  zu  Grunde  zu  legen,  die  auch  hier  das  Leben
tragen  und  in  ihrem  Gegensätze  beherrschen.
VI.
Wir  glauben,  dass  es  als  eine  der  grossen  feststehenden
Thatsachen  der  griechischen  Geschichte  anerkannt  wird,  dass
der  Epoche  der  alten  Landes-  oder  Stammkönige  fast  allenthalben ­
  eine  zweite  folgt,  die  man  als  die  Zeit  der  Tyrannen
zu  bezeichnen  pflegt.  Sie  gehen  den  sogenannten  Verfassungen
vorauf,  aber  sie  erscheinen  bei  näherer  Betrachtung  doch  mit
der  tiefen  historischen  Bewegung  in  der  staatlichen  Rechtsbildung ­
  Griechenlands  so  innig  verbunden,  dass  wir  sie  selbst
so  gut  wie  die  letztem,  wenn  auch  nicht  vom  pragmatischen,
so  doch  vom  staatswissenschaftlichen  Standpunkte  betrachten
dürfen.
Von  dem  Staate  redend,  denken  die  meisten  an  die  Summe
seiner  organischen  Erscheinungen,  seinen  Körper  im  Laude,
seine  Seele  im  Volke,  seinen  Willen  in  der  Gesetzgebung,  seine.
That  in  der  Vollziehung,  sein  Dasein  als  eine  grosse,  die
grösste  organische  Thatsache  des  persönlichen  Lebens.  Und
gewiss  ist  das  an  sich  richtig.  Allein  Eines  fehlt  in  dieser
Auffassung.  Es  ist  aber  unabweisbar,  dies  in  der  geistigen
Anschauung  festzuhalten.  Denn  auch  das  Verständniss  der
Geschichte  ist  nicht  ohne  dasselbe  möglich.
            
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