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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Stein.

willen  hatten  die  Aristokraten  den  Codrus,  den  Romulus,  den
Servius  Tullius,  den  Tarquinius  Superbas  verjagt  oder  getödtet;
sie  wollten  umgekehrt  nun  die,  jetzt  durch  den  Königsmord
zur  Herrschaft  gewordene  gesellschaftliche  Classe,'  an  die  Stelle
der  Könige  setzen.  Und  es  gelang  ihnen  fast  allenthalben.  Aber
weder  ganz  noch  ungestraft.
Es  ist  aber  vom  höchsten  Interesse,  dies  im  Einzelnen
zu  verfolgen,  wenn  wir  an  diesem  Orte  uns  auch  auf  die
grösseren  Momente'  des  Entwicklungsganges  der  Dinge  beschränken ­
  müssen.
So  wie  nämlich  das  Königthum,  schon  damals  oft  genug
unter  dem  Namen  der  Befreiung  von  einem  Herrn,  beseitigt
war,  trat  nun  der  Zustand,  den  die  Könige  meist  hatten  bessern
wollen,  in  seiner  ganzen  Kraft  wieder  ein.  Die  Grossgrundbesitzer, ­
  jetzt  ohne  Gegengewicht,  begannen,  wie  es  in  der
Art  zur  Gewalt  gelangender  Bauern  liegt,  die  letzteren  rücksichtslos ­
  auszubeuten.  Sie  fingen  erstens  an,  die  Kleinfreien
und  selbst  die  Mitteleiasse  direct  von  der  Abstimmung  in  den
Versammlungen  auszuschliessen;  zweitens  aber  verwalteten  sie
den  grossen  Gemeindegrund,  das  xoivöv,  jetzt  um  so  mehr  allein,
als  das  was  dem  Könige  einst  gehört  hatte,  jetzt  ihnen  zufiel.
Alle  Lassen,  Periöken  und  Metöken,  die  einst  auf  den  König
gehofft,  waren  jetzt  ihnen  unterthan;  sie  waren  factisch  die
Herren  des  Landes.  Gab  aber  der  Grundbesitz  ein  Recht,  so
musste  jetzt  der  grosse  Grundbesitz  ein  Vorrecht  geben.  Die
Classe  der  wirthschaftlich  Herrschenden  beginnt  daher  ganz
offen,  die  übrigen  Besitzer  von  aller  Verfassung  und  Verwaltung ­
  auszuschliessen,  und  der  Process  entsteht,  in  welchem  aus
den  gesellschaftlichen  Classen  sich  die  Rechtsclassen  bilden.
Wir  nennen  sie  die  herrschende  und  die  beherrschte  Classe.
Die  Scheidung  beider  ist  Inhalt  und  Ergebniss  der  Zeit,  welche
nach  der  Vertreibung  der  Könige  folgte  und  was  durch  die
neue  Vertlieilung  des  Grundbesitzes  begonnen,  das  hat  sich
jetzt  vollendet.  Nach  der  Bewältigung  des  Königthums  ist  die
Aristokratie  die  herrschende  verfassungsmässige  Form  des  alten
oyj|j.oq  geworden.
Allein  mit  diesem  Ergebniss  tritt  nun  sofort  ein  neuer
Process  ins  Leben,  den  man  zwar  im  Einzelnen  nicht  nachweisen
  kann,  der  aber  in  seinen  Folgen  so  verständlich  ist,
            
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