Die Entwicklung der Staatswitssenschaft bei den Griechen.
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vom grossen Grundbesitz abhangen? Sollen zwei Hufen mehr
Recht haben als eine? Soll mein Recht kleiner werden, weil
ich nur einen Acker besitze gegenüber dem der zehn hat?
Nein — stellen wir zum Könige! Und jetzt wird der König,
getragen von dieser Volksgunst, aus einer blossen Gefahr eine
unmittelbare, eine grosse Macht gegenüber jenen Grundherren.
Schon regen sieh die Metoiken und Pcnesten, den Herren Ucblos
sinnend; schon fängt der äfaOoi; an nachzudenken, wie viel
auf ihn fallen werde, wenn der König das Almend neu vortheilt
; schon unterwerfen sich die mittleren Besitzer nicht mehr
einfach der ,Fürsprache' des Grossen und zürnend denkt der
letztere daran, dass ihm ein ,angestammtes' Recht bedroht
werde. Der König aber, dem die Macht die Besonnenheit
nimmt, beginnt mit Gewalt in die Interessen jener patrizischen
Grundherren hineinzugreifen; da merken diese, dass jetzt der
Augenblick gekommen sei; sie erheben sich und der erste
gesellschaftliche Kampf bricht los, der Kampf der Aristokratie
der Grundherren mit dem volksthümlichen Königthum.
So weit daher die Geschichte der alten wie der neuen Welt
zurückgreift, tritt uns in vielgestaltiger Wiederholung eine und
dieselbe Erscheinung in der Epoche entgegen, in welcher die
Gesellschaftsordnung ganz oder auch nur im Wesentlichen eine
Geschlechtsordnung bleibt. So wie der König stark werden
will, muss er für das Volk im Gegensätze zur Grundherrschaft
sorgen, und so wie er das thut, stehen die Geschlechter auf und
tödten oder verjagen ihn. Alle Geschlechterkönige der Griechen
wie der Römer, wurden von den Grundherren umgebracht,
so wie sie mehr sein wollten als Heerführer; die Gesellschaftswissenschaft
aber muss das als eines ihrer Gesetze erklären, dass
sich aus der Herrschaft des Besitzes über die Verfassung und
Verwaltung ergibt. Hier breitet sich ein fast unendliches Gebiet
aus; wir verfolgen es nicht; aber in Griechenland war
die Erscheinung noch einfach, und einfach und leichtverständlicli
waren ihre Consequenzen.
Denn allerdings tritt nach Verjagung der Könige die
Königslosigkeit ein, welche die Unbekanntschaft mit den gesellschaftlichen
Gesetzen der Verfassungsbildung die Republik
oder den Freistaat nennen lernte, während sie in der That
das gerade Gegentheil darstellen. Man sieht um des Volkes