Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Die  Entwicklung  der  Staatswitssenschaft  bei  den  Griechen.

263

vom  grossen  Grundbesitz  abhangen?  Sollen  zwei  Hufen  mehr
Recht  haben  als  eine?  Soll  mein  Recht  kleiner  werden,  weil
ich  nur  einen  Acker  besitze  gegenüber  dem  der  zehn  hat?
Nein  —  stellen  wir  zum  Könige!  Und  jetzt  wird  der  König,
getragen  von  dieser  Volksgunst,  aus  einer  blossen  Gefahr  eine
unmittelbare,  eine  grosse  Macht  gegenüber  jenen  Grundherren.
Schon  regen  sieh  die  Metoiken  und  Pcnesten,  den  Herren  Ucblos
sinnend;  schon  fängt  der  äfaOoi;  an  nachzudenken,  wie  viel
auf  ihn  fallen  werde,  wenn  der  König  das  Almend  neu  vortheilt ­
  ;  schon  unterwerfen  sich  die  mittleren  Besitzer  nicht  mehr
einfach  der  ,Fürsprache'  des  Grossen  und  zürnend  denkt  der
letztere  daran,  dass  ihm  ein  ,angestammtes'  Recht  bedroht
werde.  Der  König  aber,  dem  die  Macht  die  Besonnenheit
nimmt,  beginnt  mit  Gewalt  in  die  Interessen  jener  patrizischen
Grundherren  hineinzugreifen;  da  merken  diese,  dass  jetzt  der
Augenblick  gekommen  sei;  sie  erheben  sich  und  der  erste
gesellschaftliche  Kampf  bricht  los,  der  Kampf  der  Aristokratie
der  Grundherren  mit  dem  volksthümlichen  Königthum.
So  weit  daher  die  Geschichte  der  alten  wie  der  neuen  Welt
zurückgreift,  tritt  uns  in  vielgestaltiger  Wiederholung  eine  und
dieselbe  Erscheinung  in  der  Epoche  entgegen,  in  welcher  die
Gesellschaftsordnung  ganz  oder  auch  nur  im  Wesentlichen  eine
Geschlechtsordnung  bleibt.  So  wie  der  König  stark  werden
will,  muss  er  für  das  Volk  im  Gegensätze  zur  Grundherrschaft
sorgen,  und  so  wie  er  das  thut,  stehen  die  Geschlechter  auf  und
tödten  oder  verjagen  ihn.  Alle  Geschlechterkönige  der  Griechen
wie  der  Römer,  wurden  von  den  Grundherren  umgebracht,
so  wie  sie  mehr  sein  wollten  als  Heerführer;  die  Gesellschaftswissenschaft ­
  aber  muss  das  als  eines  ihrer  Gesetze  erklären,  dass
sich  aus  der  Herrschaft  des  Besitzes  über  die  Verfassung  und
Verwaltung  ergibt.  Hier  breitet  sich  ein  fast  unendliches  Gebiet ­
  aus;  wir  verfolgen  es  nicht;  aber  in  Griechenland  war
die  Erscheinung  noch  einfach,  und  einfach  und  leichtverständlicli
  waren  ihre  Consequenzen.
Denn  allerdings  tritt  nach  Verjagung  der  Könige  die
Königslosigkeit  ein,  welche  die  Unbekanntschaft  mit  den  gesellschaftlichen ­
  Gesetzen  der  Verfassungsbildung  die  Republik
oder  den  Freistaat  nennen  lernte,  während  sie  in  der  That
das  gerade  Gegentheil  darstellen.  Man  sieht  um  des  Volkes
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.