Die Entwicklung der Staatawissenscliaft bei den Griechen.
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neue in uns zu erzeugen und das Edle aufs neue zu verehren
und zu erstreben.
III.
Das nun ist es was uns den in seinem Inhalt entwickelten,
als selbständigen gewaltigen Factor alles wirklichen Lebens
vom Gute und Vermögen so tief verschiedenen Begriff und
Organismus des Besitzes lehrt, der die Gesellschaft i;nd aus
ihm den wirklichen Staat mit seinem Recht und seinem Leben
in beständig wechselnden Gestaltungen erzeugt. Und nun dürfen
wir sagen, dass, wenn die Griechen die Gründer nicht blos der
Philosophie sondern der Wissenschaft des Staats geworden, sie
das nur sein können, indem sie neben der Lehre vom geistigen
Menschen auch das Verständniss eben dieses Factors, des Besitzes,
in ihren grossen geistigen Lebenskreis hineingezogen.
Und während wir nun die Geschichte der reinen griechischen
Philosophie als bekannt voraussetzen dürfen, bestimmt sich jetzt
unsere besondere Aufgabe dahin zu zeigen, wie das was wir
die eigentliche Staatswissenschaft nennen, sich in den gewaltigen
Händen der Erkenntniss vom Wesen eben dieses Besitzes und
der Gesellschaft bei den Griechen gestaltet hat.
Nun dürfen wir bei dieser Behandlung den Standpunkt
charakiterisiren, von welchem wir ausgehen.
Denn bei dem das gesammte Leben von Recht und Staat
des ganzen Griechenlands umfassenden Wesen dieses Besitzes,
dürfen wir nicht bei einem einzelnen Mann und nicht einmal
bei einem einzelnen Zeitraum stehen bleiben. Das Grosse
in dieser griechischen Welt war eben die Continuität in der
Gesannntentwicklung derselben, durch welche am meisten jene
Werke alle Zeiten überlebt und ihre wahre Unsterblichkeit
darin gefunden haben, dass wir von dem geistigen Werden
jener Gedankenwelt erfasst uns sagen müssen, dass wir immer
erst dann recht anfangen, wenn wir mit ihnen, den Beginnenden
in der Staatswissenschaft selber beginnen.
Denn in der That hat der grosse geistige Process, der die
griechische Staats Wissenschaft erzeugte, durchaus nicht die Natur
einer zufälligen, auf dem individuellen Geiste ruhenden Bewegung,
wie sie auf- und absteigt je nachdem die Fürsten des