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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Die  Entwicklung  der  Staatswissenschaft  bei  den  Griechen.

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menschlicher  Dinge  verdanken  wir  den  Griechen.  Das  was
sie  grade  hier  und  grade  in  diesem  Sinne  geleistet  haben,  ist
ihre  ureigenste  That,  und  wenn  man  sie  hier  auch  nur  ein  wenig
versteht,  wird  man  sie  grade  hier  am  meisten  bewundern.
Dies  nun,  wenn  auch  nur  innerhalb  enger  Grenzen  nachzuweisen, ­
  oder  mindestens  den  Blick  der  Berufenen  grade  auf
diesen  selbstgearteten  Inhalt  der  griechischen  Geistes-  und
Rechtsentwicklung  hinzuwenden,  ist  die  Aufgabe  die  wir  uns
gesetzt  haben.  Vielleicht  ist  es  dabei  verstattet  zu  betonen,
dass  wir  grade  dadurch  gezwungen  werden,  Inhalt  und  Gang
dieser  für  ihre  eigentliche  Vollendung  viel  zu  eng  begränzten
Arbeit  in  ganz  anderer  Weise  darzulegen,  wie  die  Werke  der
so  hochbedeutenden  Fachmänner,  denen  wir  nie  genug  danken
können,  dass  sie  das  Gold  der  Geschichte  Griechenlands  mit
wunderbarer  Hingebung  in  den  Tiefen  der  Vergangenheit  sowohl
in  den  Darstellungen  des  tliatsächlichen  griechischen  Lebens
für  sich  als  in  den  grossartigen  Anschauungen  der  griechischen
Philosophen  entdeckt  und  uns  zum  Genüsse  hingegeben  haben.
Mit  aufrichtiger  Plochachtung  wird  alle  Zukunft  die  Arbeiten
nicht  bloss  der  grossen  Geschichtschreiber  der  griechischen
Philosophie,  sondern  auch  die  Bearbeiter  der  Thatsachen  des
griechischen  Gesammtlebens,  eines  Boekh,  Herrmann,  Grote
und  anderer  verehren  und  nie  werden  wir  aufhören  von  ihnen
zu  lernen.  Aber  doch  findet  selbst  neben  ihnen  noch  ein  Versuch
seine  Berechtigung,  der  das  geistige  Leben  Griechenlands  als
Ergebniss  und  Begleiter  seiner  wirthschaftlichen  und  gesellschaftlichen ­
  Ursachen  auffasst,  und  in  denselben  wieder  den
Factor  zu  erkennen  sucht,  der  jenem  seine  Gestalt  und  seine
Entwicklung  gegeben.  Und  wenn  das  Folgende  einen  Werth
hat,  so  kann  derselbe  nur  in  dem  Streben  liegen,  eben  dieser
Aufgabe  zu  dienen.
Freilich  müssen  wir  dann  noch  einen  Schritt  thun,  bevor
wir  mit  der  historischen  Entwicklung  selber  beginnen.  Denn
wenn  die  Wissenschaft  von  Recht  und  Staat  das  Wissen  der
Ursächlichkeit  ist,  welche  den  Gedanken  vom  wahren  Recht
und'  vom  vollendeten  Staat  mit  den  Ursachen  verbindet  aus
denen  die  bestimmte  Gestalt  und  das  Werden  im  positiven
Recht  des  Staats  hervorgehen,  so  werden  wir  über  den  Werth
und  den  Erfolg  einer  solchen  eigentlich  wissenschaftlichen
Sitzungsber.  d.  pliil.-hist.  CI.  XCIII.  Cd.  II.  Hft.  15
            
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