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Stein.
erst dann verstehen, wenn ich sie als organische Thatsachen
in ihrer Causalität untersuche und ihre bestimmte Gestalt als
das Ergebniss einer Mehrheit von Factoren betrachte, deren
Zusammenwirken jene erzeugt haben. Oder wie wir nunmehr
glauben sagen zu dürfen, das wahre Yerständniss des staatlichen
und rechtlichen Lebens der menschlichen Gemeinschaft
kann uns niemals weder die Rechts- und Staatslehre für sich,
noch auch die Rechts- und Staatsphilosophie geben, sondern
nur die Staatswissenschaft.
Und jetzt erst scheint es einen ganz bestimmten Sinn zu
gewinnen, wenn wir von der Stellung der Griechen innerhalb
jener gewaltigen Arbeit des menschlichen Geistes reden, die
wir in diesem Sinne die eigentliche Staats Wissenschaft genannt
haben. Denn es ist keinem Zweifel unterworfen, dass wir erst
den Griechen die Anfänge einer, zugleich mit der Geschichte
innig verwobenen Staats- und Völkerkunde verdanken. Eben
so gewiss steht es uns allen fest, dass wir im griechischen
Geiste die Elemente aller eigentlichen Philosophie des Rechts
und des Staats zu finden haben. Wenig Werth würde unsere
Arbeit haben, wollte sie das hundertmal Bewiesene und im
Grunde nie Bezweifelte noch einmal beweisen. Wohl aber hat
es, wie wir im Hinblick auf das oben Gesagte zu glauben
berechtigt sind, einen Sinn, wenn wir nunmehr sagen, dass
die Griechen auch die grossen Grundlagen desjenigen gegeben
haben, was wir jetzt im wesentlichen Unterschied von jenen die
eigentliche Staatswissenschaft nennen. Denn das ist nunmehr
das Zeichen und der wahre Inhalt eben dieser Staatswissenschaft,
dass sie das bürgerliche und das öffentliche Recht des
Staats nie als blosse Thatsache auffasst, etwa wie unsere
Behandlung des heutigen römischen Rechts, sondern dass sie
vielmehr jeden im bürgerlichen wie im öffentlichen Rechte
gegebenen Zustand, jede Verschiedenheit desselben, kurz jede
einzelne bestimmte Rechtsordnung der menschlichen Gemeinschaft
als die Consequenz der Factoren erkennt, welche dieselbe
vermöge ihrer eigenen Natur gebildet haben. Und dies
höchste Princip aller Wissenschaft des Gesammtlebens, diese
unerschöpfliche Fundgrube für das wahre Verständniss der
öffentlichen Gewalten, welche uns umgeben und beherrschen,
diese wahrhaft unendliche Aufgabe menschlichen Erkennens