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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Stein.

wieder  einen  Körper  nenne,  wenn  ich  meine,  dass  er  dem  natürlichen ­
  Dasein  angehört.  Gehört  aber  die  Erscheinung  dem
Leben  der  persönlichen  Welt,  so  wird  aus  dem  Gegenstand
eine  Thatsache.  Denn  so  ist  z.  B.  ein  Berg  keine  Thatsache,
wohl  aber  das,  dass  er  für  den  Menschen  oder  durch  denselben
bewohnbar,  übersteiglich,  oder  anderes  sei.  Vermöge  diese!  persönlichen ­
  Moments  nun  das  aus  den  Gegenständen  Thatsachen
macht,  erscheinen  zuletzt  alle  Thatsachen  des  persönlichen
Lebens  als  ein  Ganzes,  eine  Einheit,  eine  grosse  Gesammtthatsache.
  Sie  sind  als  eine  solche  Einheit  eben  das,  was  wir  die
Wirklichkeit  des  Lehens  der  Persönlichkeit  nennen.  In  diesem
Sinne  sagen  wir,  dass  aus  der  objectiven  Kenntniss  dieser  Erscheinungen ­
  der  persönlichen  Welt  eine  ,Kunde'  derselben
werde,  wie  wir  von  einer  Erdkunde,  einer  Geschichtskunde,
einer  Rechtskunde  u.  s.  w.  im  Unterschiede  von  einer  Kenntniss ­
  der  Erde,  der  einzelnen  historischen  Thatsachen,  der  einzelnen ­
  Rechtssätze  u.  s.  w.  reden.  Da  nun  wo  diese  Kunde
des  Tliatsächlichen,  zusammengefasst  in  dem  Bewusstsein  dass
sie  alle  in  irgend  einer  Gemeinsamkeit  oder  Ordnung  dem
Leben  der  Persönlichkeit  angehören,  in  der  Darstellung  zu
einem  einheitlichen  Ganzen  von  Thatsachen  wird,  reden  wir  von
einer  ,Lehre'  derselben,  oft  genug  meinend  und  auch  wohl
sagend,  dass  diese  Lehre  schon  eine  ,Wissenschaft'  sei.  Nur  in
gewissen  Gebieten  erhält  sich  lebendig  das  Gefühl,  dass  das
was  eine  Kenntniss  oder  eine  Kunde  ist,  damit  noch  keineswegs ­
  als  eine  Wissenschaft  gilt;  so  wird  es  schwerlich
jemand  einfallen  von  einer  Wissenschaft  der  Erde  zu  reden,
oder  die  Rechtskenntniss  mit  der  Rechtswissenschaft  für  gleichbedeutend ­
  zu  erklären,  oder  anderes.  Das  nun  sagen  wir  sei
die  erste  Gestalt  alles  menschlichen  Erkennens,  in  welcher  die
Beobachtung  der  einzelnen  Erscheinungen  fast  ohne  unser  Zuthun ­
  den  Begriff  der  Thatsache  von  dem  des  Gegenstandes
ablöst,  uns  die  innere  Einheit  aller  Thatsachen  zur  äusseren
der  einheitlich  geordneten  Darstellung  und  Lehre  wird.  In
dieser  Auffassung  aber  bleibt  das  Erkennen  der  Welt  keineswegs ­
  bei  dem  Einzelnen  stehen.  Das  Leben  desselben  ti'itt
vielmehr  meiner  geistigen  Empfindung  schon  hier  als  ein  grosses
Ganze  entgegen,  in  welchem  sich  die  einzelnen  Thatsachen
aneinander  reihen,  sich  ordnen,  sich  bewegen,  und  meinen
            
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