Die Entwicklung der Staatswissenschaft bei den Griechen,
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für den Redenden oder den Hörenden bezeichnet wei’de. Von
besonderem Werthc aber erscheint es gerade da, dass man
sich genaue Rechenschaft über solche Ausdrücke ablege, wo
man sie stillschweigend als ganz feste begriffliche Kategorien
aufstellt, indem man die verschiedene histoi’ische Gestaltung
ihrer'Entwicklung auf sie zurückführt. Denn wie soll ich die
ersten Bewegungen der griechischen Staatswissenschaft überhaupt
ihrem Wesen nach bezeichnen können, wenn ich nicht
wenigstens mit mir selber einig bin, ob Staats- und Rechtsphilosophie
dasselbe ist wie Staatswissenschaft und Rechtswissenschaft?
Das also zu sagen wie wir es denken, wird wohl
zuerst nothwendig sein. Ob wir damit nun das an sich Richtige
feststellen, mag immerhin fraglich bleiben. Gewiss dagegen ist
es, dass möge nun der Philosoph oder der Historiker mit uns
übereinstimmen oder nicht, jedenfalls für ein wohlwollendes
Verständniss wenigstens unsere Auffassung selbst und das Urtheil
über dasjenige klar werden dürfte, was die griechische
Welt für diese Staatswissenschaft geleistet habe.
I.
Gewiss wird man an diesem Orte nicht dasjenige erwarten,
was man die phänomenologische oder auch nur die
dialektische Entwicklung von den Begriffen nennt, deren wir
bedürfen. Ruft man sie aber einmal für die Beherrschung
eines wissenschaftlichen Gebietes auf, so muss man wenigstens
mit aller Bestimmtheit sagen können, was man selber unter
ihnen versteht. Denn gerade in einem solchen Falle ist ihr
Werth für die weitere Verfolgung eines Gedankens in der
Klarheit dessen gegeben, aus welchem sich derselbe zu entwickeln
hat.
Nun sagen wir dass das Bewusstsein von den Sinnesempfindungen
zur Kenntniss der Dinge wird, wenn dieses Bewusstsein
zugleich die Begränzung und die Selbständigkeit der
einzelnen Erscheinung enthält. In dieser ihrer Selbständigkeit
für unser Bewusstsein wird dann aus dem Object der
Empfindung ein Gegenstand, den ich als Einheit seiner Momente