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Werner.
Bei dieser Uebereinstimmung von VB ist nichts weiter
anzuführen, die Thatsacheu sprechen klar und deutlich, denn
hier kann in V nicht ein Vers, sondern es müssen drei zum
mindesten fehlen und B bietet zwar einen geglätteten Text,
aber dem Inhalte nach durchaus nicht mehr als V. Wenn B
aus *M stammte, wären die Aenderungen jedesfalls nicht erfolgt,
sie haben durchaus V zur Voraussetzung.
Anderer Art ist der gemeinsame Fehler in Vers 970 =
V 201, 14, doch fällt er in die grosse Lücke von M: es steht
nämlich in V: Kartanensen er enbot, denn das in eckiger
Klammer befindliche [gi] ist eigene Ergänzung Diemers 1 und
B liest ze Karttanison er sant. Zwar ist B gerade in Namen
sehr unzuverlässig, doch bei der Gleichartigkeit der Ueberlieferung
in V und B an der Gemeinsamkeit zu zweifeln ganz
unnüthig.
2. Fehler
V 208, 7
in B aus V zu
M 1256
erklären.
B 1163
tu sack er stan dem
herzogen
dem ul tyre was undertan
hegen ime nf der
mure.
do gesah er den herzogen
('.ungelogen
)
dem tyren was vndertan
uor sich uf di muren
stan
nun such er an der
zinen stan
den herzogen, dem
diryus was
vnder tan.
Diemer schlägt in V Umstellung von dem herzogen vor,
ich zweifle, ob mit Recht, denn auch die Lesart von M verlangt,
dass in der Vorlage ein unreiner Reim auf herzogen
gestanden haben müsse; sonst hätte keine Ursache Vorgelegen
zu ändern. Auch B hatte offenbar den Verseinschnitt nach
stan angenommen, der Vers war ihm daher zu kurz erschienen
und es setzte an der Zinnen ein, was es gewiss nicht gethan
hätte, wenn es der Lesart von M gefolgt wäre.
Dasselbe gilt von Vers 1246 f., nur liegt hier in V kein
Fehler vor.
1 Wie aus der Anm. zu 36, 4 entnommen wird (vgl. zu 145, 12), ausdrücklich
wird es nicht erwähnt.