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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Werner.

Bei  dieser  Uebereinstimmung  von  VB  ist  nichts  weiter
anzuführen,  die  Thatsacheu  sprechen  klar  und  deutlich,  denn
hier  kann  in  V  nicht  ein  Vers,  sondern  es  müssen  drei  zum
mindesten  fehlen  und  B  bietet  zwar  einen  geglätteten  Text,
aber  dem  Inhalte  nach  durchaus  nicht  mehr  als  V.  Wenn  B
aus  *M  stammte,  wären  die  Aenderungen  jedesfalls  nicht  erfolgt,
sie  haben  durchaus  V  zur  Voraussetzung.
Anderer  Art  ist  der  gemeinsame  Fehler  in  Vers  970  =
V  201,  14,  doch  fällt  er  in  die  grosse  Lücke  von  M:  es  steht
nämlich  in  V:  Kartanensen  er  enbot,  denn  das  in  eckiger
Klammer  befindliche  [gi]  ist  eigene  Ergänzung  Diemers  1  und
B  liest  ze  Karttanison  er  sant.  Zwar  ist  B  gerade  in  Namen
sehr  unzuverlässig,  doch  bei  der  Gleichartigkeit  der  Ueberlieferung
  in  V  und  B  an  der  Gemeinsamkeit  zu  zweifeln  ganz
unnüthig.

2.  Fehler
V  208,  7

in  B  aus  V  zu
M  1256

erklären.

B  1163

tu  sack  er  stan  dem
herzogen
dem  ul  tyre  was  undertan

hegen  ime  nf  der
mure.

do  gesah  er  den  herzogen ­
  ('.ungelogen ­
  )
dem  tyren  was  vndertan

uor  sich  uf  di  muren
  stan

nun  such  er  an  der
zinen  stan
den  herzogen,  dem
diryus  was
vnder  tan.

Diemer  schlägt  in  V  Umstellung  von  dem  herzogen  vor,
ich  zweifle,  ob  mit  Recht,  denn  auch  die  Lesart  von  M  verlangt, ­
  dass  in  der  Vorlage  ein  unreiner  Reim  auf  herzogen
gestanden  haben  müsse;  sonst  hätte  keine  Ursache  Vorgelegen
zu  ändern.  Auch  B  hatte  offenbar  den  Verseinschnitt  nach
stan  angenommen,  der  Vers  war  ihm  daher  zu  kurz  erschienen
und  es  setzte  an  der  Zinnen  ein,  was  es  gewiss  nicht  gethan
hätte,  wenn  es  der  Lesart  von  M  gefolgt  wäre.
Dasselbe  gilt  von  Vers  1246  f.,  nur  liegt  hier  in  V  kein
Fehler  vor.

1  Wie  aus  der  Anm.  zu  36,  4  entnommen  wird  (vgl.  zu  145,  12),  ausdrücklich ­
  wird  es  nicht  erwähnt.
            
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