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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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II  ar  tel.

als  das  zu  ISoi;s  irj  ßouXrj  tretende  "/.st:  tü  o^p.to  in  den  Präscripten
der  Decrete  verräth  etwas  von  der  Ingerenz  des  Demos.  Nach  der
anderen  Erklärung  hat  das  Volk  mitzusprechen,  ob  die  bezüglichen ­
  Anträge  eingebracht  und  auf  die  Tagesordnung  einer
bestimmten  Ekklesie  gesetzt  werden  sollen  oder  nicht,  und  gelangt ­
  durch  diese  erste  Lesung  zur  vollen  Kenntniss  des  Gegenstandes ­
  und  seiner  Motivirung;  indem  es  eine  Yorabstimmung
(-poystpotovi'a)  vollzieht,  erhebt  es  den  Antrag  des  Rathes  auf
Einbringung  zum  Beschluss,  während  die  Entscheidung  über
das  Meritorische  einer  weiteren  Verhandlung  und  Abstimmung
Vorbehalten  bleibt.
Die  erstere  Auffassung  ist,  soweit  ich  sehe,  die  herrschende.
Zu  der  anderen  glaube  ich  in  den  Demosthenischen  Studien  II
S.  413  ff.  [51  ff.]  den  Weg  gebahnt  zu  haben,  indem  ich  für  eine
Reihe  parlamentarischer  Verhandlungen  diese  beiden  Stadien  der
ersten  Lesung  und  Schlussverhandlung  und  für  das  erste  den
terminus  technicus  itpqgjjetpoTOvi'a  nach  wies.  Ausdrücklich  bezeichnet
unsere  Ueberlieferüng  beim  Ostrakismus  jene  auf  einen  bestimmten
Termin  fixirte  Verhandlung  mit  diesem  Namen,  bei  welcher
die  Vorfrage  gestellt  wurde,  ob  in  diesem  Jahre  das  Scherbengericht ­
  abgehalten  werden  solle  oder  nicht,  oder  in  welcher,
wenn  die  politische  Lage  dies  erheischte,  wohl  auch  der  Rath
einen  Antrag  auf  Abhaltung  stellen  konnte.  Wir  erkannten  den
Vorgang  dort,  wo  die  Ekklesie  richterliche  Functionen  ausübte,
indem  der  Rath  zu  diesem  Zwecke  nicht  eine  Ekklesie  berufen ­
  und  vor  diese  ohne  Weiteres  mit  Klage  und  Strafantrag
treten  durfte,  sondern  wo  mit  dem  Volke  vorerst  zu  vereinbaren
war,  ob  und  in  welcher  Versammlung  eine  solche  Verhandlung
stattzufinden  habe.  Es  gelang  ferner  aus  Demosthenes  ein
Zeugniss  dafür  beizubringen,  dass  die  Hauptverhandlung  über
den  Frieden  und  das  Biindniss  mit  Philipp  vom  Jahre  346  v.  Cli.,
bei  welcher  die  makedonischen  Gesandten  eingeführt  wurden,
durch  einen  in  einer  früheren  Ekklesie  gefassten  Beschluss  vorbereitet ­
  und  eingeleitet  wurde,  und  in  Bezug  auf  einen  Ispa
•/.cd  osia  betreffenden  Antrag  Protokolle  der  beiden  ekklesiastischen
  Verhandlungen  nachzuweisen.  Dass  wir  es  dabei  nicht
mit  einer  exceptionellen  Procedur,  sondern  mit  einem  auf  einer
allgemeinen  Bestimmung  der  Geschäftsordnung  beruhenden  Verfahren ­
  zu  thun  haben,  deutete  ich  bei  jener  Gelegenheit  bereits
            
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